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Neues Abfallgesetz für Chur

Das neue Churer Gesetz über die Abfallbewirtschaftung tritt im Januar in Kraft. Neu geregelt ist darin unter anderem der Umgang mit Mehrweggeschirr.

Südostschweiz
17.12.21 - 11:00 Uhr
Politik
Neues Gesetz: Die Stadt Chur will ihre Abfallbewirtschaftung künftig kostendeckend finanzieren.
Neues Gesetz: Die Stadt Chur will ihre Abfallbewirtschaftung künftig kostendeckend finanzieren.
Bild Olivia Aebli-Item

Das neue Gesetz über die Abfallbewirtschaftung steht. Der Churer Stadtrat hat bereits im September einer Totalrevision des Gesetzes zugestimmt. Da das Referendum nicht ergriffen wurde, tritt das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft.

Beim neuen Gesetz und den dazugehörigen Erlassen gehe es in erster Linie darum, die kommunalen Regelungen mit der übergeordneten Gesetzgebung in Einklang zu bringen, heisst es in der Mitteilung der Stadt Chur. Die Gemeinden sollen die Abfallbewirtschaftung demnach verursachergerecht und kostendeckend betreiben. Gemäss Mitteilung sollen Verursacher von Littering, also von achtlos weggeworfenem oder liegengelassenem Abfall, konsequenter zur Kasse gebeten werden.

Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 800 Personen neu zwingend Mehrweggeschirr verwendet werden muss. Das will auch die Petition «Mehrweg statt Wegwerf», die im November 2019 eingereicht wurde. Bei einem Greenpeace-Rating belegte Chur ausserdem den letzten Platz bei der Mehrweg-Thematik.

Neue Gebührentarife für Unternehmen

Ändern wird sich mit der Einführung des Gesetzes Anfang 2022 auch der Gebührentarif. Betriebe mit weniger als 250 Vollzeitstellen zahlen künftig mehr für die Abfallentsorgung. Die neuen Tarife würden durch den Stadtrat regelmässig überprüft und überarbeitet, heisst es weiter.

Neu besteht ausserdem eine Ordnungsbussenliste, wo häufig vorkommende Verstösse aufgelistet sind. Damit will der Stadtrat den administrativen Aufwand bei «einfachen und eindeutig feststellbaren Tatsachen» reduzieren. (so)

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