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Neuer Tarmed-Taxpunktwert führt zu Mehrkosten

Die Bündner Regierung hat den Tarmed-Taxpunktwert zur Abrechnung von ambulanten Leistungen der Bündner Spitäler und Kliniken sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden festgelegt. Ab 2013 gilt in Graubünden ein Taxpunktwert von 0.92 Franken. Für die Versicherer entstehen Mehrkosten von rund fünf Millionen Franken.

Südostschweiz
02.02.12 - 12:50 Uhr

Chur. – Seit 2008 gelangt im Kanton Graubünden zur Rechnungsstellung von ambulanten Spitalleistungen ein Tarmed-Taxpunktwert von 0.85 Franken zur Anwendung. Mit Tarmed werden ambulante ärztliche und arztnahe Leistungen schweizweit einheitlich abgerechnet. Jeder Leistung wird nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Kantonal unterschiedlich ist hingegen der Taxpunktwert, der von den Vertragspartnern vereinbart wird.

Tarif hoheitlich festgesetzt

Da sich der Bündner Spital- und Heimverband und santésuisse für 2011 nicht auf einen neuen Taxpunktwert einigen konnten, hat die Regierung nach einem einjährigen Verfahren den Tarif nun hoheitlich festgesetzt. Auf ihren Beschluss gilt für 2011 noch der alte Taxpunktwert von 0.85 Franken, ab 1. Januar 2012 beträgt dieser 0.89 Franken, und ab 1. Januar 2013 wird er auf 0.92 Franken festgelegt. Mit dem neuen Tarif ab 2013 wird der Teuerung bei Löhnen und Konsumentenpreisen Rechnung getragen.

Wirtschaftlich tragbar

Die stufenweise Anpassung des Taxpunktwerts führt bei den Krankenversicherern zu einem Anstieg der Kosten von zirka 2.8 Millionen Franken im Jahr 2012 und von zirka 2.1 Millionen Franken im Jahr 2013. Für die Versicherten bedeutet dies eine geschätzte Steigerung der Krankenkassenprämien von 0.94 Prozent. Aus Sicht der Regierung ist die Erhöhung des Taxpunktwertes hinsichtlich der Auswirkungen auf die Prämien wirtschaftlich tragbar. (so)

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