Neue Spitalfinanzierung in Schieflage
Die Umsetzung der neuen einheitlichen Schweizer Spitalfinanzierung Swiss DRG wird zur Zangengeburt. Denn kurz vor dem Systemwechsel gibt es noch immer keine verbindlichen Fallpauschalen.
Die Umsetzung der neuen einheitlichen Schweizer Spitalfinanzierung Swiss DRG wird zur Zangengeburt. Denn kurz vor dem Systemwechsel gibt es noch immer keine verbindlichen Fallpauschalen.
Chur. – Die neue Spitalfinanzierung kann zwar von den Bündner Krankenhäusern technisch umgesetzt werden, wie es beim kantonalen Gesundheitsamt heisst. Die Spitäler werden aber in Graubünden ab dem 1. Januar 2012 zunächst mit provisorisch festgesetzten Fallkostenpauschalen auskommen müssen. Und zwar weil sich bisher nicht alle Tarifpartner auf die Höhe der Pauschaltarife einigen konnten.
Fallbezogenes Abrechnungsmodell
Mit Swiss DRG wird in allen Schweizer Spitälern ein einheitliches fallbezogenes Abrechnungsmodell eingeführt. Behandlung und Pflege werden anhand der Haupt- und Nebendiagnosen künftig pauschal abgerechnet, was nach Angaben der Fachleute für eine höhere Kostentransparenz unter den Spitälern sorgt. Integriert in den Fallkostenpauschalen sind auch die Investitionsbeiträge an die Spitäler. (mo)
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