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Nationalrat will vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

AHV-Rentnerinnen und -Rentner sollen nach dem Willen des Nationalrats im kommenden Jahr den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Zudem soll der Bund seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30 Prozent erhöhen.

Agentur
sda
21.09.22 - 11:02 Uhr
Politik
In vielen europäischen Staaten liegt die Teuerungsrate deutlich über jener der Schweiz.
In vielen europäischen Staaten liegt die Teuerungsrate deutlich über jener der Schweiz.
KEYSTONE/LENA

Die kleine Kammer hat am Mittwoch zwei entsprechende Motionen von SP und Mitte angenommen. Die beiden Fraktionen spannten in der ausserordentlichen Debatte des Nationalrats zum Thema Kaufkraft zusammen und hatten sich im Vorfeld abgestimmt.

Teuerungsausgleich auch bei Ergänzungsleistungen

Die Mitte-Fraktion fordert in einer Motion die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als 2 Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.

Der Rat hiess den Vorstoss mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Er geht an den Ständerat.

Die SP will den Bundesrat beauftragen, in einem zeitlich auf ein Jahr befristeten dringlichen Bundesbeschluss den Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung um 30 Prozent zu erhöhen. Die zusätzlichen Gelder sollen die Kantone erhalten, sofern sie ihren eigenen Beitrag nicht reduzieren.

Der Motion der Sozialdemokraten nahm der Nationalrat mit 97 zu 95 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Auch mit diesem Vorstoss muss sich nun der Ständerat befassen.

Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung. Die Teuerung sei im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ moderat. Bei den Renten sei es sinnvoll, am Schwellenwert von 4 Prozent Inflation für ausserordentliche Massnahmen festzuhalten. Und die soziale Absicherung im Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien sei in erster Linie Aufgabe der Kantone. Dem Bund fehle dazu der finanzielle Spielraum.

SVP-Gegenanträge ohne Erfolg

Die SVP bekämpfte die Vorschläge von SP und Mitte mit eigenen Motionen. Alfred Heer (ZH) verlangte, sich bei der Anpassung der AHV-Renten wie bisher am so gennanten Mischindex zu orientieren. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.

Heer forderte zudem, allfällige Mehrausgaben für den Teuerungsausgleich seien durch eine Plafonierung der Ausgaben bei der Entwicklungszusammenarbeit, im Forschungs- und Bildungsbereich, bei den Kulturausgaben und beim Eigenaufwand des Bundes zu kompensieren. Nur so liessen sich Steuererhöhungen und eine Belastung der Jüngeren vermeiden.

Weitere SVP-Vorstösse verlangten den Verzicht auf einen Teil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer durch den Bund, die Abschaffung des Eigenmietwerts für Rentnerinnen und Rentner sowie, dass Ausgaben für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer voll abgezogen werden können.

Die Motion Heers scheiterte mit 143 zu 53 Stimmen. Auch die anderen Vorstösse aus der SVP fanden keine Mehrheit und sind damit vom Tisch.

Zu befinden hatte der Rat ausserdem über einen Vorstoss aus den Reihen der Grünen. Die St. Galler Nationalrätin Franziska Ryser forderte eine Energiezulage bei bestehenden Prämienverbilligungen, um Haushalte mit geringen Einkommen gezielt zu entlasten.

Der Nationalrat verwarf die Motion Rysers mit 127 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen. Auch sie ist vom Tisch.

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