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Nationalbank stellt Ausschüttungen an Kantone in Frage

Die sonst äusserst zurückhaltende Schweizerische Nationalbank schaltet sich in den Abstimmungskampf um die Goldinitiative ein: Direktoriumsmitglied Fritz Zurbrügg warnt davor, dass die heutigen Zahlungen an die Kantone bei einer Annahme sinken dürften.

Südostschweiz
29.10.14 - 03:31 Uhr

Bern. – «Weil der Goldanteil in der SNB-Bilanz auf lange Sicht steigen würde, aber nicht verkauft werden darf, sinkt die Höhe der ausschüttbaren Erträge an die Kantone kontinuierlich», sagte Zurbrügg in einem Interview mit den Zeitungen «Nordwestschweiz» und «Südostschweiz» vom Mittwoch. Ausserdem würden die Erträge abnehmen, da Gold keine laufenden Einnahmen abwirft.

Heute sind die Gewinnausschüttungen der Nationalbank bei den Kantonen ein fester Budgetposten. Gemäss einer Vereinbarung ist derzeit vorgesehen, dass die Nationalbank jährlich eine Milliarde Franken ausschüttet, wenn es die Finanzlage erlaubt. Im vergangenen Jahr war dies nicht der Fall. Bund und Kantone lehnen die Initiative auch wegen der möglicherweise sinkenden Ausschüttungen ab.

Die Goldinitiative, über die am 30. November abgestimmt wird, würde der Nationalbank unter anderem verbieten, Gold zu verkaufen und zugleich verlangen, dass 20 Prozent der Nationalbank-Aktiven in Gold gehalten werden müssen.

Schwierige Verteidigung des Mindestkurses

Eine solche Regelung hätte es 2011 laut Zurbrügg erschwert, den Mindestkurs zum Euro einzuführen: «Die Ankündigung, unlimitiert Devisen zu kaufen, hätte man sicher nicht mit der gleichen Glaubwürdigkeit umsetzen können», sagte er. Der Markt würde eine «Zaghaftigkeit» der SNB erwarten, da sie bei einer so starken Erhöhung der Devisenbestände wie 2011 auch mehr Gold kaufen müsste.

Dazu, dass die Nationalbank Stellung bezieht zur Initiative, sagte Zurbrügg: «Normalerweise äussern wir uns nur sehr zurückhaltend zu Initiativen und Abstimmungen.» Die Goldinitiative sei eine Ausnahme, weil sie einen direkten Einfluss auf die Tätigkeit der Nationalbank habe. «Die SNB kann ihr gesetzliches Mandat nicht mehr voll erfüllen, wenn die Initiative angenommen wird.»

Grundsätzlich würde die Nationalbank durch die Initiative in ihrer Geld- und Anlagepolitik eingeschränkt und ihre Glaubwürdigkeit würde Schaden nehmen, sagte Zurbrügg weiter. Die Nationalbank hoffe und gehe davon aus, «dass das Stimmvolk die negativen Folgen der Initiative erkennt und sie ablehnt». (sda)

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