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Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für Raser bleibt

Raser sollen grundsätzlich weiterhin mindestens ein Jahr lang ins Gefängnis müssen. Nach dem Nationalrat ist am Montag auch der Ständerat zurückgerudert, um dem drohenden Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ausnahmen sollen jedoch möglich sein.

Agentur
sda
28.11.22 - 18:22 Uhr
Politik
Krasse Raserdelikte sollen weiterhin hart bestraft werden können. Für Unbescholtene sowie für achtenswerte Gründe sollen die Richter dagegen mehr Spielraum erhalten. (Themenbild)
Krasse Raserdelikte sollen weiterhin hart bestraft werden können. Für Unbescholtene sowie für achtenswerte Gründe sollen die Richter dagegen mehr Spielraum erhalten. (Themenbild)
KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

So soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren um bis zu einem Jahr auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Die kleine Kammer hat den entsprechenden Anpassungen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt und einen erneuten Rückkommensantrag von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt. Der Ständerat folgte damit den Kompromissanträgen seiner vorberatenden Kommission, die sich von den neuen Formulierungen mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung des Raserartikels erhofft.

In der Herbstsession hatte bereits der Nationalrat die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser wieder rückgängig gemacht. Nur wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wird, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aussprechen können.

Es dürfte keine Volksabstimmung geben

Mit dem vom Ständerat gutgeheissenen Kompromissantrag seiner Kommission ist die Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross wohl vom Tisch. Diese hat zugesichert, dass sie das Referendum gegen die Gesetzesrevision nicht ergreifen wird, falls der Kompromiss zustande kommt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat sagte.

Die Vorlage geht nun noch einmal zurück in den Nationalrat, weil der Ständerat die entsprechenden Artikel im Gesetz nach Anhörung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) noch umformuliert hat, um mehr Klarheit bei deren Auslegung zu schaffen. Die Chancen auf eine Annahme des Kompromisses stehen auch in der grossen Kammer gut, da sonst auch alle anderen Ziele der Revision dahinfallen würden.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. So werden etwa Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von gesetzlichen Höchstlängen und Höchstgewichten abweichen dürfen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.

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