Medienanwalt: «Das verstösst gegen ein Grundrecht»
Das von der Gemeindeversammlung in Bergün eingeführte Fotografierverbot sei nur unter strengen Voraussetzungen möglich, sagt Andreas Meili. «Das ist ein Eingriff in das verfassungsmässige Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit, so der Medienanwalt aus Zürich weiter.
Die gesetzliche Grundlange mag in Bergün mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung zwar gegeben sein. «Allerdings muss ein überwiegendes, öffentliches Interesse an diesem Verbot bestehen und die Massnahme verhältnismässig sein», sagte Meili auf Anfrage von Radio Südostschweiz.
Die Busse von fünf Franken müsste laut dem Anwalt wohl bezahlen, wer ab heute in Bergün beim Fotografieren erwischt wird. Mit der Begründung der Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit hätten Kläger bei einem Prozess aber gute Chancen, Recht zu bekommen. Denn eine Gemeindeversammlung könne zwar ein Gesetz, aber kein überwiegendes, öffentliches Interesse beschliessen, so Meili, der im Jahr 2014 den Aargauer Nationalrat Geri Müller in derNacktselfie-Affäre beriet.