Prüfer: EU-Regeln gegen Steuervermeidung lückenhaft
Die EU-Vorschriften zum Schutz vor Steuervermeidung durch Unternehmen reichen nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes nicht aus. Internationale Konzerne wenden den Prüfern mit Sitz in Luxemburg zufolge zunehmend komplexe Strategien an, um ihre Steuerlast zu verringern. Laut einem Bericht der EU-Kommission werden die Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen auf bis zu 100 Milliarden pro Jahr geschätzt.
Die EU-Vorschriften zum Schutz vor Steuervermeidung durch Unternehmen reichen nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes nicht aus. Internationale Konzerne wenden den Prüfern mit Sitz in Luxemburg zufolge zunehmend komplexe Strategien an, um ihre Steuerlast zu verringern. Laut einem Bericht der EU-Kommission werden die Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen auf bis zu 100 Milliarden pro Jahr geschätzt.
Unterschiedliche Steuersysteme in den Mitgliedsländern
So nutzten Konzerne etwa Lücken und Unterschiede in den Steuersystemen verschiedener Länder, was laut Rechnungshof zu unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten führen kann. «Da einige EU-Länder dadurch erhebliche Steuerausfälle erleiden könnten, müssten letzten Endes andere Steuerzahler die entgangenen Einnahmen durch höhere Beiträge ausgleichen.»
Dennoch gestalteten die Mitgliedsstaaten weiterhin ihre eigenen Steuergesetze und -systeme. Die EU-Kommission könne nur tätig werden, wenn der EU-Binnenmarkt mutmasslich verzerrt werde. «Die Kommission sollte ihre begrenzten Befugnisse in diesem Bereich ausreizen: Sie sollte die vorhandenen Lücken schliessen, ihre Leitlinien für die EU-Länder weiterentwickeln, um schädlichen Steuerpraktiken klar Einhalt zu gebieten, und für die rasche Entwicklung eines gemeinsamen Leistungsüberwachungssystems sorgen», forderte ldikó Gáll-Pelcz vom Rechnungshof.
EU-Kommission: Bekämpfung von Steuervermeidung ist Priorität
Nach Angaben der Prüfer werden die EU-Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet ausgeweitet. In den letzten Jahren hätten drei neue EU-Richtlinien unter anderem darauf abgezielt, EU-weit gemeinsame Vorschriften zur Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken festzulegen. Die EU-Kommission habe jedoch offengelassen, wie diese Vorschriften in der Praxis angewendet werden sollen, bemängeln sie. Lücken und unklare Definitionen führten zu unterschiedlichen Auslegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Von der EU-Kommission heisst es: «Die Bekämpfung der Steuervermeidung und die Gewährleistung eines fairen Steuerwettbewerbs zählen nach wie vor zu den wichtigsten Prioritäten der EU.» Zwar seien viele Massnahmen ergriffen worden, doch könne sich die EU nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen, da sich der Steuerwettbewerb weiterentwickelt. Verschiedene Gesetze und Richtlinien seien in Arbeit. Die Kommission unterstütze die Mitgliedstaaten bei der Analyse von Steuerlücken.