Journalistin erhält keinen Zugang zu Crypto-Dossiers
Eine Journalistin des Schweizer Fernsehens erhält keinen Zugang zu Dossiers der Bundespolizei und Unterlagen der schweizerischen Exportversicherung, die im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre stehen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Frau abgewiesen.
Eine Journalistin des Schweizer Fernsehens erhält keinen Zugang zu Dossiers der Bundespolizei und Unterlagen der schweizerischen Exportversicherung, die im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre stehen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Frau abgewiesen.
In zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen hat das Bundesgericht festgehalten, dass die beim Bundesarchiv gelagerten Dossiers einer Schutzfrist von 50 beziehungsweise 80 Jahren unterliegen.
Aufgrund öffentlicher Interessen sei eine vorzeitige Einsicht zu verweigern. Die Unterlagen betreffen die Abklärungen der Bundespolizei in den 1990er Jahren, als Spionage-Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Crypto AG laut wurden.
Auch bei den Unterlagen der Exportversicherung zu den ins Ausland verkauften Crypto-Geräten stehen überwiegende öffentliche Geheimhaltungsinteressen einer Herausgabe entgegen, wie das Bundesgericht schreibt. (Urteile 1C_321/2021 und 1C_257/2022 vom 7.6.2023)