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Kanton fördert Ausbildung von Hausärzten

Die Regierung will die Ausbildung von Hausärztinnen und -ärzten weiter ausbauen. Dafür stockt sie die Ausbildungsstellen auf und hilft bei der Finanzierung der Löhne.

Südostschweiz
12.11.21 - 04:30 Uhr
Politik
Für eine ärztliche Grundversorgung: Die beiden vom Kanton mitfinanzierten Projekte Hausarztkurrikulum und Capricorn werden erweitert.
Für eine ärztliche Grundversorgung: Die beiden vom Kanton mitfinanzierten Projekte Hausarztkurrikulum und Capricorn werden erweitert.
Symbolbild Pixabay

Um die ärztliche Grundversorgung im Kanton Graubünden sicherzustellen, will die Regierung die Ausbildung von Hausärztinnen und -ärzten weiter fördern. Dazu werden die beiden vom Kanton mitfinanzierten Projekte Hausarztkurrikulum und Capricorn erweitert, wie die Regierung in einer Mitteilung schreibt. Bei den beiden Projekten geht es darum, durch entsprechende Tätigkeit in einem Praxisbetrieb Assistenzärztinnen für die Hausarztmedizin zu gewinnen und damit den Mangel an Hausärzten zumindest zu vermindern.

Neu sollen diese Ausbildungsstellen daher von bisher fünf Kurrikulumsstellen in fünf Jahren auf zehn solche Stellen in zweieinhalb Jahren erweitert werden. Das bedeutet, dass statt einer Absolventin pro Jahr neu vier Absolventinnen pro Jahr ins Kurrikulum aufgenommen werden können. Auch sollen die Praxisassistenzstellen von sechs auf acht stellen aufgestockt werden.

Lohn auf Kosten des Kantons

Gemäss Mitteilung übernimmt die Regierung 75 Prozent der Lohnkosten der Absolventinnen und Absolventen des Hausarztkurrikulums und der Praxisassistenzstellen des Programms Capricorn. Auch die Lohnkosten der Hausarztkurrikulumsleitung werden bei einer Anstellung von 20 Prozent ganz durch den Kanton übernommen. Die Organisation des Programms Capricorn soll neu in das Hausarztkurrikulum integriert werden.

Für die Finanzierung der Stellen gewährt der Kanton dem Kantonsspital Graubünden deshalb maximal folgende Beiträge: 1,3 Millionen Franken für das Jahr 2022, 1,4 Millionen Franken für das Jahr 2023 und 1,6 Millionen Franken ab dem Jahr 2024. Laut Regierung werden diese Beiträge unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat gesprochen. (mea)

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