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Kanton bereitet sich auf Flüchtende aus der Ukraine vor

Über zwei Millionen Menschen haben die Ukraine schon verlassen. Einige davon sind bereits in der Schweiz und auch in Graubünden angekommen. Graubünden bereitet sich auf den weiteren Ansturm vor.

Südostschweiz
15.03.22 - 11:00 Uhr
Politik
Leichtere Ankunft: Um Geflüchteten aus der Ukraine den Aufenthalt in Graubünden zu erleichtern, hat die Bündner Regierung einige Massnahmen eingeführt.
Leichtere Ankunft: Um Geflüchteten aus der Ukraine den Aufenthalt in Graubünden zu erleichtern, hat die Bündner Regierung einige Massnahmen eingeführt.
Bild Keystone Michael Buholzer

Gemäss dem Staatssekretariats für Migration könnten bis Ende Mai 2022 rund 35'000 bis 50'000 Personen in der Schweiz Zuflucht suchen. Der nationale Verteilschlüssel sieht vor, dass bis zu drei Prozent der Geflüchteten dem Kanton Graubünden zugewiesen werden. Darauf will sich der Kanton nun vorbereiten.

Um den Schutz der Flüchtenden umgehend sicherzustellen und die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen, installiert die Regierung einen Teilstab. Zudem wird eine zentrale Kommunikationsstelle eingerichtet. Für die Bevölkerung sind derzeit keine besonderen Schutzmassnahmen notwendig. Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag hervor.

Vorsorgeplan und Betreuung

Der vorgesehene Teilstab der Regierung koordiniere die Aufgaben sowohl innerhalb des Kantons als auch mit den Bundesstellen. Zudem nimmt er eine Vorsorgeplanung für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden vor. Im Teilstab eingebunden sind derzeit das Amt für Migration und Zivilrecht, das Amt für Militär und Zivilschutz, das Sozialamt sowie das Amt für Volksschule und Sport.

Zentrale Kommunikationsstelle für Anfragen zur Ukraine

Weiter errichtet der Kanton aufgrund des zunehmenden Informationsbedürfnisses der Bevölkerung eine zentrale Kommunikationsstelle. Auf der kantonalen Webseite www.gr.ch/ukraine werden laufend Informationen im Zusammenhang mit der Ukraine veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über Hilfsangebote, Privat- und Kollektivunterkünfte, Kontaktstellen, beantwortet häufige Fragen und wird laufend aktualisiert.

Bestmögliche Betreuung dank Registration

Da die Ukraine und die Schweiz dem Schengenraum angehören, können Ukrainerinnen und Ukrainer frei einreisen und sich bis 90 Tage ohne Visum in der Schweiz aufhalten. Zudem erhalten sie in der Schweiz seit 12. März 2022 den Schutzstatus «S». Das heisst, dass sie ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben und arbeiten sowie dass Kinder zur Schule gehen können.

Alle Personen, die von der Ukraine in die Schweiz einreisen, sollten sich gemäss der Mitteilung idealerweise direkt in einem der Bundesasylzentren melden. Dort werde jedes Gesuch überprüft. Zudem werde beurteilt, ob die Person der Gruppe Schutzstatus «S» zugeordnet werden kann. Dies dauere maximal bis zu drei Tagen. Danach werde die Person einem Kanton zugewiesen. Die Kantone können selber entscheiden, ob sie die Flüchtenden selbst unterbringt oder in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH eine Unterbringung bei Privaten organisiert.

Um Schutzsuchende bestmöglichst betreuen zu können, empfiehlt der Kanton Personen aus der Ukraine zudem, sich auf www.gr.ch/ukraine zu registrieren.

Keine Schutzmassnahmen für Bevölkerung

Weiter geht aus der Mitteilung hervor, dass für die Bündner Bevölkerung aktuell keine Gefahr besteht. Der Kanton habe ein ausreichendes Schutzplatzangebot für die Bündner Bevölkerung. Eine Vorbereitung auf einen Aufenthalt in Schutzräumen sei derzeit nicht erforderlich.

In welchen Schutzraum man in Ernstfall zugewiesen werde, werde ebenfalls nicht bekannt gegeben. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisungsplanung erfolge erst, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordere, beziehungsweise das Bundesamt für Bevölkerungsschutz dies anordne, so der Kanton.

Ebensowenig sei aufgrund der aktuellen Situation die Einnahme von Jodtabletten nötig. Im Gegenteil - von einer selbstständigen Einnahme rät der Kanton dringend ab. Erst bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität werden diese durch den Bund verordnet. Die Tabletten würden dann durch den Kanton an die Gemeinden und von den Gemeinden an die Bevölkerung verteilt werden. (jac)

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