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Kanton befragt betroffene Akteure für neues Pflegegesetz

Die Landsgemeinde hat das neue Pflege- und Betreuungsgesetz angenommen. Ein Zürcher Unternehmen wurde mit einem Bericht zur aktuellen Lage in der Langzeitpflege beauftragt.

Südostschweiz
03.12.21 - 16:53 Uhr
Politik
Der Kanton Glarus muss das neue Pflege- und Betreuungsgesetz, das die Landsgemeinde 2021 angenommen hat, per 1. Januar 2023 umsetzen.
Der Kanton Glarus muss das neue Pflege- und Betreuungsgesetz, das die Landsgemeinde 2021 angenommen hat, per 1. Januar 2023 umsetzen.
Pressebild

Auf Basis des neuen Pflege- und Betreuungsgesetzes ist der Kanton für die Sicherstellung und Finanzierung der Langzeitpflege verantwortlich. Dafür hat er das Zürcher Unternehmen KPMG AG beauftragt, die betroffenen Akteure für die Erarbeitung der Versorgungsplanung zu befragen. Der Schlussbericht soll gemäss Mitteilung des Kantons Ende März 2022 vorliegen. Gemeinsam mit einem Bericht des Regierungsrates wird er dann in Vernehmlassung gegeben. Schliesslich entscheidet der Landrat im Herbst 2022 über eine Genehmigung der Versorgungsplanung.

Die übrigen Vorbereitungsarbeiten für das neue Gesetz sind gemäss Mitteilung in verschiedenen Projektgruppen bereits im Gange. Das Gesetz soll per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. (so)

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