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Helmtragpflicht für Elektrovelos kommt gut an

Die Lenker von schnellen Elektrovelos sollen künftig einen Helm tragen. Die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts stossen auf breite Zustimmung. Die Vernehmlassung zur Vorlage ist am Montag zu Ende gegangen.

Südostschweiz
15.08.11 - 17:52 Uhr

Bern. – E-Bikes würden immer beliebter, und die Palette der angebotenen Produkte werde immer breiter, begründet das ASTRA die Neuregelungen. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms nun obligatorisch werden.

Diese E-Bikes sollen künftig bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.

Für langsamere E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wird das Tragen eines Velohelms empfohlen, doch soll der Helm nicht obligatorisch sein. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen.

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) begrüsst die neue Helmtragpflicht: Allerdings sollten die Helmanforderungen für die neue Kategorie der schnellen E-Bikes überprüft und optimiert werden, schreibt der VCS.

Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zeigt sich erfreut über die Velohelmpflicht. Heute trügen bereits rund zwei Drittel der E-Biker einen Helm. Nun werde diese Quote noch verbessert, schreibt die bfu.

Auch Pro Velo unterstützt die Helmpflicht für die schnellen E-Bikes, wie Präsident Jean-François Steiert sagt. Er hätte auch nichts dagegen, wenn die Fahrer von langsameren Elektrovelos ebenfalls einen Helm tragen müssten. (sda)

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