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Handschellen zu eng eingestellt - Neuenburger Polizist verurteilt

Das Bundesgericht in Lausanne hat das Urteil des Neuenburger Kantonsgerichts gegen einen Neuenburger Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Polizist hatte einem Mann zu enge Handschellen angelegt.

Südostschweiz
12.10.10 - 17:45 Uhr

Lausanne. – Der Mann stritt mit seiner Frau, als der Polizist am Wohnort eintraf und intervenierte. Der Familienvater sollte für einen Alkohol-Bluttest ins Spital gebracht werden. Dazu legte ihm der Polizist am rechten Handgelenk Handschellen an und verfrachtete ihn in einen Kastenwagen.

Während der Fahrt beklagte sich der Mann wegen «zu engen» Handschellen über Schmerzen im Handgelenk. Der Polizist ging jedoch nicht darauf ein.

Einige Tage nach den Vorfall diagnostizierte ein Facharzt für Orthopädische Chirurgie beim Familienvater Probleme mit einen Nerv, ausgelöst durch zu enge Handschellen. Laut dem Bericht des Arztes zog sich der Mann eine Mononeuropathie (Nervenkompressionssyndrom) zu, eine Druckschädigung eines Nervs. Kurz darauf reichte der Mann Strafanzeige ein.

In seinem Urteil betonte das Bundesgericht wie schon zuvor das Polizeigericht La Chaux-de-Fonds und das Neuenburger Kantonsgericht, dass der Polizist fahrlässig gehandelt habe. Dafür erhielt er eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen. Der Polizist muss nun die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen. (sda)

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