Kanton soll Ausnahmeklausel bei Wölfen anwenden
Der Grosse Rat einen Vorstoss von Mitte-Grossrat Gian Michael zur polizeilichen Generalklausel überwiesen – obwohl die Gesetzeslücke mit Revisionen bereits gestopft wird.
Der Grosse Rat einen Vorstoss von Mitte-Grossrat Gian Michael zur polizeilichen Generalklausel überwiesen – obwohl die Gesetzeslücke mit Revisionen bereits gestopft wird.
Die Ausgangslage war eine andere, als der Schamser Mitte-Grossrat Gian Michael im September seinen Vorstoss einreichte. Damals hatte die Bündner Wildhut den Leitrüden des Beverinrudels, M92, noch nicht erlegt. Das geschah erst am 10. November.
Damals hatte das Bundesparlament auch noch nicht die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes beschlossen. Das taten der National- und Ständerat erst im Dezember. Die Gesetzesanpassung betrifft explizit den Wolf: Wölfe, die Schäden anrichten oder Menschen gefährden, sollen die Kantone vorbeugend töten können.