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Kanton soll Ausnahmeklausel bei Wölfen anwenden

Der Grosse Rat einen Vorstoss von Mitte-Grossrat Gian Michael zur polizeilichen Generalklausel überwiesen – obwohl die Gesetzeslücke mit Revisionen bereits gestopft wird.

Ursina
Straub
14.02.23 - 18:00 Uhr
Politik

Die Ausgangslage war eine andere, als der Schamser Mitte-Grossrat Gian Michael im September seinen Vorstoss einreichte. Damals hatte die Bündner Wildhut den Leitrüden des Beverin­rudels, M92, noch nicht erlegt. Das geschah erst am 10. November.

Damals hatte das Bundesparlament auch noch nicht die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes beschlossen. Das taten der National- und Ständerat erst im Dezember. Die Gesetzesanpassung betrifft explizit den Wolf: Wölfe, die Schäden anrichten oder Menschen gefährden, sollen die Kantone vorbeugend töten können.

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