Es hat zu wenig, nicht zu viele Ärzte
Um einer medizinischen Überversorgung entgegenzuwirken, hat der Bund das Gesetz angepasst. Eher eine Unterversorgung droht hingegen in Graubünden. Dennoch hat der Rat das kantonale Gesetz angeglichen.
Um einer medizinischen Überversorgung entgegenzuwirken, hat der Bund das Gesetz angepasst. Eher eine Unterversorgung droht hingegen in Graubünden. Dennoch hat der Rat das kantonale Gesetz angeglichen.
Damit nicht zu viele Ärztinnen und Ärzte in einer Region praktizieren, können Kantone neu Höchstzahlen festlegen. Eine sogenannte medizinische Überversorgung wird so verhindert. Diese Änderung hat das Bundesparlament im Juni 2020 beschlossen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde entsprechend angepasst. Der Kanton musste darum nachziehen und auch das kantonale Gesetz überarbeiten. Diese Teilrevision hat der Grosse Rat am Dienstag diskutiert.