Gesetz gegen Fake-Kandidaturen soll weg
Wahlvorschläge für den Landrat sollen nicht mehr von mindestens zehn Stimmberechtigten unterstützt werden müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Regelung aus dem Gesetz zu streichen.
Wahlvorschläge für den Landrat sollen nicht mehr von mindestens zehn Stimmberechtigten unterstützt werden müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Regelung aus dem Gesetz zu streichen.
Zwei Landräte der Mitte verlangen in einer Motion eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die Regelung, wonach ein Wahlvorschlag für den Landrat von mindestens zehn stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet werden muss, soll wegfallen. Dies teilt die Regierung des Kantons Glarus am Donnerstag mit.
Der Regierungsrat komme ebenfalls zum Schluss, dass die Regelung aufgehoben werden könne, da ihr keine Bedeutung mehr zukomme, heisst es. Auch die für die Kontrolle der Wahlvorschläge zuständigen Gemeindekanzleien begrüssen die Aufhebung dieser Unterschriftensammlung.
Diese Regelung besteht seit der Einführung des Proporzwahlrechts im Kanton Glarus durch die Landsgemeinde im Jahr 1920. Sie wurde als als Hürde für Juxkandidaturen eingeführt. Seit der Gemeindestrukturreform 2011 sind die Wahlkreise markant grösser geworden und weisen überall mehr als zehn Sitze auf. Damit erfüllen alleine die Kandidierenden einer Liste schon das Minimum an notwendigen Unterschriften für die Wahlvorschläge, womit die Bestimmung ins Leere führt. Zudem können Parteien sowie Gemeinden von administrativem Aufwand befreit werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Motion zu überweisen.
Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. (red)
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