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Gericht tritt auf Beschwerde gegen Valser Therme-Verkauf nicht ein

Etappensieg für Remo Stoffel: Das Bündner Verwaltungsgericht bestätigt indirekt den Beschluss der Valser Gemeindeversammlumg vom 9. März, die Hotel und Thermalbad Vals (Hoteba) AG an die Firma Stoffelpart zu verkaufen. Nun dürfte sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen.

Südostschweiz
22.11.12 - 12:13 Uhr

Vals/Chur. – Das Verwaltungsgericht ist in seinem am Donnerstag mitgeteilten Urteil vom 30. Oktober auf die von gut einem Dutzend Valser Stimmbürgern eingereichte Beschwerde gegen den Hoteba-Verkauf nicht eingetreten. Wie das Gericht in der Urteilsbegründung festhält, haben die Beschwerdeführer die gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdefrist von zehn Tagen nicht eingehalten; eingereicht hatten sie ihr Begehren erst am 16. April statt spätestens am 20. März.

Ausserdem hätten die Beschwerdeführer gemäss Gericht das Abstimmungsverfahren in Vals schon vor dem Versammlungsbeschluss rügen müssen, nicht erst im Nachhinein in der Beschwerde. Doch dies sei nicht erfolgt.

Entschädigung für Stoffelpart

Auch die Legitimation der Beschwerdeführer ist aus der Sicht des Gerichts nicht gegeben. Sie könnten kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Versammlungsbeschlusses geltend machen. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beschwerdeführer, verfügt wird zudem eine aussergerichtliche Entschädigung von 15 000 Franken zu Gunsten der Stoffelpart.

Seitens der Beschwerdeführer wird nun gemäss Sprecher Peter Schmid der Gang ans Bundesgericht in Erwägung gezogen. Vom Urteil aus Chur habe man mit grossem Bedauern Kenntnis genommen. Umgekehrt ist es im Valser Gemeinderat: Er nimmt den Entscheid «mit grosser Genugtuung» auf, wie es in einer Mitteilung heisst. (jfp)

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