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So kommt ihr an amtliche Dokumente

Der Zugang zu öffentlichen Dokumenten ist ab dem 1. Januar einfach und in der Regel kostenlos. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Daniel
Fischli
16.12.22 - 04:30 Uhr
Politik
Einsicht: Auf der Website des Kantons ist ein Gesuchsformular aufgeschaltet, mit welchem man Dokumente von Kanton oder Gemeinden anfordern kann.
Einsicht: Auf der Website des Kantons ist ein Gesuchsformular aufgeschaltet, mit welchem man Dokumente von Kanton oder Gemeinden anfordern kann.

Auf der Website des Kantons ist ein Onlineformular aufgeschaltet, mit welchem ab dem neuen Jahr bequem Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten gestellt werden können. Die Gesuche können auf diese Weise nicht nur an alle Behörden und Verwaltungsstellen des Kantons, sondern auch an die Gemeinden, die Glarner Pensionskasse und die Gebäudeversicherung Glarnersach gestellt werden.

Gesuche können aber auch per Brief oder E-Mail direkt bei der betreffenden Stelle oder auch gleich am Schalter zum Beispiel einer Gemeinde gestellt werden. Ausgenommen vom Öffentlichkeitsprinzip sind hingegen das Kantonsspital, die Sozialversicherungen und die Alters- und Pflegeheime.

Gesuche können von allen Personen gestellt werden, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Das Gesuch muss nicht begründet werden.

Wichtig ist aber, dass das gewünschte Dokument möglichst genau beschrieben wird, damit es von der angefragten Stelle auch gefunden werden kann. Wenn dies der gesuchstellenden Person nicht möglich ist, weil sie zum Beispiel nicht weiss, wo sich das gewünschte Dokument befindet, ist die angefragte Stelle zur Hilfeleistung in einem vernünftigen Rahmen verpflichtet.

Nicht öffentliche Dokumente

Vom Öffentlichkeitsprinzip ausgeschlossen sind allerdings eine ganze Reihe von Dokumenten. Zuallererst alle, die vor dem 1. Januar 2023, also vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, erstellt worden sind. Weiter sind ausgeschlossen:

  • kommerziell genutzte Dokumente, also solche, die von der Behörde verkauft werden
  • Dokumente, die noch nicht fertiggestellt sind oder noch laufende Verfahren betreffen
  • Unterlagen zum privaten Gebrauch wie persönliche Notizen
  • Unterlagen, die eine nicht öffentliche Sitzung betreffen, zum Beispiel eine Sitzung des Regierungsrates oder der Gemeinderäte
  • speziell als vertraulich oder geheim bezeichnete Dokumente

Allenfalls eingeschwärzt

Dem Zugang zu Dokumenten kann auch ein öffentliches oder privates Interesse entgegenstehen. Dann muss die angefragte Stelle eine Abwägung vornehmen. Sie kann die Herausgabe ablehnen oder ein Dokument anonymisieren. Gegen einen solchen Entscheid steht dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin der Rechtsweg offen.

Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Position eines Organs in laufenden Verhandlungen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte. Ein überwiegendes privates Interesse liegt bei Persönlichkeitsrechten oder Berufs- oder Geschäftsgeheimnissen vor.

Der Zugang zu den Informationen ist in der Regel kostenlos. Wenn ein Aufwand von drei Stunden oder mehr entsteht, dürfen Gebühren erhoben werden.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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