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Die öffentliche Hand übernimmt die Gewässernutzung

Drei Themen beherrschen die erste Session des Bündner Grossen Rates im neuen Jahres: Wasserkraft, Wolf und Coronavirus. Wie gewohnt tickern wir von der Februarsession für euch.

Philipp
Wyss
15.02.22 - 18:17 Uhr
Politik
Blick in den Schacht beim Davosersee.
Blick in den Schacht beim Davosersee.
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Ticker

Am zweiten Tag der Februarsession hat der Grosse Rat:

  • Die Wasserkraftstrategie des Kantons Graubünden 2022 bis 2050 fertig beraten.
  • Mit der Behandlung von Anfragen und Aufträge begonnen.

Die Session wird am Mittwoch ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Februarsession für euch.

Riesenbärenklau kann zu verbrennungsähnlichen Hautschädigungen führen.
Riesenbärenklau kann zu verbrennungsähnlichen Hautschädigungen führen.
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Neophyten-Management

Als letzte Anfrage wird jene von Grossratstellvertreter Nicola Stocker (SVP, Trimmis) debattiert. Er wollte von der Regierung wissen, welches Ausmass die Verbreitung invasiver gebietsfremder Pflanzenarten – sogenannte invasive Neophyten – mittlerweile angenommen hatr. Entlang von Strassen und Bahngleisen, auf Ruderalflächen, in Privatgärten, auf Firmengeländen sowie auf Wiesen und Weiden blühen unter anderem das Einjährige Berufkraut, Goldrutenarten oder der Schmetterlingsflieder. Pro Pflanze werden tausende Samen produziert und über die Luft verschleppt, wodurch die Pflanze ihr Fortbestehen über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu sichern versucht.

Die rasante Verbreitung dieser Pflanzen ist nur einer von vielen Gründen, weshalb die wirksame Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen konsequent und kontinuierlich erfolgen muss. Verschiedene Neophyten führen auch zu gesundheitlichen Schäden. Weiter muss mit Neophyten belastetes Erdreich laut dem Auftrag bei Bauvorhaben ausserdem fachgerecht entsorgt oder am selben Ort wiederverwendet werden.

Stocker und rund 50 Mitunterzeichnende wollten von der Regierung Antworten auf folgende Fragen:

Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation und das Schadenspotenzial invasiver Neophyten in Graubünden?

Das Risiko, also das Schadenpotenzial in Kombination mit der Eintrittswahrscheinlichkeit, welches durch invasive gebietsfremde Organismen entstehen kann, ist in Graubünden regional beziehungsweise lokal unterschiedlich. Die Betroffenheit variiert sowohl aufgrund der Präsenz einer Art und derer negativen Eigenschaften als auch aufgrund der Nutzungsformen beziehungsweise Standortansprüche. Die grosse Vielfalt, welche den Kanton Graubünden auszeichnet, widerspiegelt sich auch in der Belastung durch invasive Neophyten. Die kantonale Strategie von 2009 zu invasiven Neophyten in Graubünden trägt dieser Tatsache Rechnung. Für die Landwirtschaft werden die Neophyten zunehmend zu einem Problem, da sie sich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausbreiten, Futterpflanzen verdrängen und damit die Futterqualität vermindern. In intensiv genutzten Flächen dürfte das Problem tendenziell weniger gross sein als in den extensiv genutzten Flächen wie Biodiversitätsförderflächen und ökologischen Ausgleichsflächen.

Was unternimmt der Kanton, um die unkontrollierte Verbreitung invasiver Neophyten – wie beispielsweise das Einjährige Berufkraut oder Goldrutenarten – zu unterbinden?

 

Mit Regierungsbeschluss von 2011 wurde das Amt für Natur und Umwelt damit beauftragt, ein Netzwerk von kommunalen Ansprechpersonen für invasive Neophyten aufzubauen. Diese 80 von den Gemeinden bezeichneten Ansprechpersonen werden regelmässig geschult und mit den neuesten Informationen bedient. Immer mehr Gemeinden haben bereits ein kommunales Neophytenkonzept erlassen oder sind mit dessen Ausarbeitung beschäftigt.

Die betroffenen kantonalen Dienststellen beteiligen sich in der Arbeitsgruppe invasive Neobiota Graubünden. Das Amt für Natur und Umwelt unterstützt individuell die Dienststellen sowie die Gemeinden bei der Ausbildung der Mitarbeitenden. Jede betroffene kantonale Dienststelle berücksichtigt im Rahmen ihres Auftrags und der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen die Neophytenproblematik.

Die Landwirtschaft ist gemäss der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft verpflichtet, die Ausbreitung von Problempflanzen und damit auch von Neophyten zu bekämpfen. Sind Flächen übermässig mit Problempflanzen befallen, müssten diese Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeschlossen werden. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation hat gemeinsam mit dem Amt für Natur und Umwelt das Vorgehen bei der Bekämpfung von Problempflanzen geregelt. Betroffenen Landwirtschaftsbetrieben wird bei einem übermässigen Befall eine artspezifische Bekämpfungsfrist gewährt.

Wie sieht die wirksame mittelfristige Neophyten-Bekämpfungsstrategie (Neophyten-Management) der Regierung konkret aus?

Das Amt für Natur und Umwelt ist gemäss Regierungsbeschluss von 2000 für die Gesamtkoordination und den Vollzug der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Naturgefahren hat das Amt für Natur und Umwelt 2009 die Strategie zu invasiven Neophyten an die im Jahr 2008 revidierte Freisetzungsverordnung angepasst. Sie umfasst grob die folgenden Punkte:

  • Unterbinden der Freisetzung
  • Monitoring und Analyse der Entwicklung
  • Verhindern der weiteren Ausbreitung generell und im Speziellen von gesundheitsgefährdenden Arten
  • Verhindern der weiteren Ausbreitung in sensiblen Gebieten

Aus Sicht der Regierung gilt es, mit einer Revision der Strategie zu invasiven Neophyten in Graubünden abzuwarten, bis die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz abgeschlossen ist. Dies nahm das Parlament zum Abschluss des zweiten Sessionstages zu Kenntnis.

Di 15.02.2022 - 17:54
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Mehr Geld für mehrsprachige Schüler

Gegen Ende des zweiten Sessiontages geht es um einen Auftrag von Grossrat Patrik Degiacomi (SP, Chur) betreffend einheitliche Beiträge für zweisprachige Schulen. Die zweisprachig geführten Schulen in Maloja, Samedan, Ilanz/Glion, Domat/Ems, Chur und in weiteren Gemeinden seien ein starkes Zeichen für das Engagement vieler Schulträgerschaften im Sinne der Förderung der Sprachenvielfalt, schreibt Degiacomi.

Dafür leistet der Kanton für zweisprachig geführte Klassen oder Schulen Pauschalbeiträge pro Schülerin und Schüler an die Kosten für die Einrichtung (maximal 500 Franken) und den Betrieb (maximal 400 Franken).

Diese Beiträge sind im Budget mit einem Kostendach von 330'000 Franken limitiert. Das heisst, dass die Beiträge pro Schülerin und Schüler abnehmen, je mehr Kinder die Angebote nutzen. Die Beiträge liegen denn faktisch nur bei rund 250 Franken. Für die Sprachenförderung ist das laut Degiacomi es ein fragwürdiges Zeichen.

Er und mehr als die Hälfte des Parlaments, die diesen Auftrag unterzeichnet hat, fordern von der Regierung gesetzliche Grundlagen und die Anpassung der Budgetierung, dass die Schulträgerschaften mit klar definierten Beiträgen pro Schülerin und Schüler für die Einrichtung (500 Franken) und den Betrieb (400 Franken) von zweisprachig geführten Schulen oder Klassen rechnen können.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie aufgrund der Sprachenverordnung des Kantons Pauschalbeiträge an die Kosten für die Einrichtung von zweisprachig geführten Schulen oder Klassen ausrichtet. Anlässlich einer Teilrevision beschloss die Regierung 2014, die Kantonsbeiträge ab dem Schuljahr 2014/15 auf jährlich 330’000 Franken zu plafonieren.

Der Beitrag pro Schüler sank im Schuljahr 2014/15 von 400 Franken auf 262 Franken. Aktuell beträgt er 262 Franken pro Schüler. Deshalb hat die Regierung vor einem Jahr Massnahmen zur Förderung zwei- und dreisprachiger Schulen auf Volksschulstufe in mehrsprachigen und deutschsprachigen Gemeinden beschlossen

In diesem Zusammenhang sieht die Regierung vor, vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat, den Schulträgerschaften mit zweisprachig geführten Schulen und Klassen ab 2023 wieder die maximalen Pauschalbeiträge von 400 beziehungsweise 500 Franken zu budgetieren und auszurichten. Dies verursacht Mehrkosten gegenüber dem Budget 2022 und Finanzplan 2023 bis 2025 von jährlich rund 200’000 Franken.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Anpassung der Budgetierung für die beantragte Erhöhung der Pauschalbeiträge zugunsten zweisprachiger Schulen zu überweisen und betreffend die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abzulehnen. Der Rat überwies den Auftrag mit 94:0 Stimmen.

Mit der RhB auf dem Weg in den Grossen Rat

Posted by Jeanette Bürgi-Büchel on Tuesday, February 15, 2022
Di 15.02.2022 - 17:50
Mehr Beteiligung: Das Thema Wasserkraft war ein umstrittenes Thema in der Februarsession des Grossen Rats. Hier zu sehen das Wasserkraftwerk Sufers.
Mehr Beteiligung: Das Thema Wasserkraft war ein umstrittenes Thema in der Februarsession des Grossen Rats. Hier zu sehen das Wasserkraftwerk Sufers.
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Graubünden will bis zu 80 Prozent Beteiligung

Der Kanton Graubünden will zusammen mit den Gemeinden die Beteiligungen an Wasserkraftwerken in den nächsten Jahrzehnten von heute 20 auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Diese konkrete Vorgabe brachte das Kantonsparlament am Dienstag in die neue kantonale Wasserkraftstrategie der Regierung ein.

Die Höhe der zukünftigen Beteiligungen der öffentlichen Hand an den Wasserkraftwerken bildete den Kernpunkt in der neuen Strategie. Ein Antrag der SVP-Fraktion, auf prozentual festgelegte Angaben zu verzichten, verwarf das Parlament mit 78:38 Stimmen.

Die Regierung hatte die Absicht bekundet, Mehrheitsbeteiligungen als Ziel zu formulieren. Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) erklärte aber, die Regierung sei einverstanden, wenn konkret Beteiligungen von 60 bis 80 Prozent vorgegeben würden. Das habe Signalwirkung. (sda)

Hier geht es zum ganzen Artikel.

Di 15.02.2022 - 17:49

Für mehr Dreisprachigkeit

Weiter geht es mit einem Auftrag von Grossrat Ilaria Bondolfi (Mitte, Chur) betreffend Berücksichtigung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Relevanz. Laut den vom halben Parlament unterzeichneten Auftrag wurde 2018 für die Ausarbeitung des Kulturförderungskonzepts eine Projektgruppe gebildet. Ursprünglich gehörte dieser keine Vertretung aus Italienischbünden an. Erst auf Druck des Parlaments hat die Regierung dies nachgeholt. Das gleiche Szenario habe sich bei der Zusammensetzung des Vorstands des Vereins GR Digital wiederholt, schreibt Bondolfi im Auftrag weiter. Erneut fehlt eine Vertretung aus Südbünden. Offenbar ist vorgesehen, im ersten Tätigkeitsjahr eine Vertretung der italienischsprachigen Regionen in den Vorstand zu wählen.

Die Erfahrung zeige, dass es einer verbindlicheren Grundlage bedarf, wenn die Grundsätze, die im Namen des Kantons Graubünden so gerne deklamieren, konsequent und glaubwürdig umsetzen werden sollen. Und so fordern die Unterzeichnenden von der Regierung die Vertretung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Bedeutung künftig zwingend vorzusehen und zu berücksichtigen.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass der Auftrag Bondolfi vom August berechtigte Anliegen vertritt und dem Wunsch grundsätzlich nachzukommen sei. Gemäss dem Sprachengesetzes tragen Kanton, Regionen, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften beim Erfüllen ihrer Aufgaben der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung der Gebiete Rechnung und nehmen Rücksicht auf die angestammte Sprachgemeinschaft. Aus dieser Bestimmung lässt sich allgemein ableiten, dass der Grundsatz der Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal unseres Kantons auch für die vom Vorstoss ins Auge gefassten Gruppen gilt.

Die Regierung hält in ihrer Antwort aber auch fest, dass es sich in der Praxis oft als schwierig erweise, eine ausreichende und repräsentative (Stadt/Land, Alter, politische Partei, Geschlecht, Sprache etc.) Anzahl Mitglieder für den Einsitz in Institutionen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu gewinnen. So wurde, was den von den Unterzeichnenden erwähnten Verein GRdigital betrifft, bereits im Juni vonseiten der Regierung ausgeführt, dass der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt wird und deren Mitglieder, darunter auch Vertretungen der italienischsprachigen Regionen, Wahlvorschläge einbringen konnten, was jedoch nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Die Regierung hat vor einem Jahr beschlossen, die Fachstelle Mehrsprachigkeit im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 als Stabsstelle beim Erziehungs-, Kultur-und Umweltschutzdepartement anzusiedeln. Inzwischen konnte die Stelle mit Alberto Palaia besetzt werden. Er tritt sein Amt am 1. März an. Als Delegierter der neu geschaffenen Fachstelle Mehrsprachigkeit setzt sich Palaia dafür ein, die Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal des Kantons zu stärken. Um dem berechtigten Anliegen des Auftrags Rechnung zu tragen, ist die Regierung bereit, die Sprachenverordnung des Kantons Graubünden mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach in Gremien, die mit der Wahrnehmung kantonaler öffentlicher Aufgaben betraut sind, eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen anzustreben ist.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragte die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzuändern und die Sprachenverordnung mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach in Gremien, die mit der Wahrnehmung kantonaler öffentlicher Aufgaben betraut sind, eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen anzustreben ist. Das Parlament lehnte diese Anpassung mit 62:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und überwies den Auftrag in seiner ursprünglichen Form mit 80:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

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Und nochmals: Weiter gehts

Nach der Kaffeepause beginnt für die Bündner Grossrätinnen und Grossräte der letzte Teil der Februarsession an diesem Dienstag. 

In der ersten Anfrage nach der Kaffeepause von Grossrätin Valérie Favre Accola (SVP, Davos) geht es um die Prüfung von landwirtschaftlichen Anhängern mit Luftdruckanlagen oder hydraulischen Bremsen. Sie soll nach dem Willen von knapp einem Viertel des Parlaments, der die Anfrage im August unterzeichnet hat nicht nur zentral in Chur, sondern auch in dezentralen Regionen wie zum Beispiel im Landwassertal (Davos) oder im Engadin (Pontresina) angeboten werden.

Laut der Anfrage sei davon auszugehen, dass bei einer dezentralen Prüfungsmöglichkeit viel mehr Landwirte davon Gebrauch machen würden, weil sie pro Anhänger nicht einen Tag für die Anfahrt, Prüfung und Rückfahrt aufwenden müssten. Auch aus ökologischer Sicht wären dezentrale Angebote nicht zu unterschätzen, heisst es weiter.

In Davos wäre eine Prüfung der Fahrzeuge auf dem Prüfstand beim Verkehrsbetrieb Davos möglich, jedoch nicht gestattet.

Laut der Antwort der Regierung wurde im Jahr 2004 vereinbart, dass nur der Fachverband Agrotec Suisse Nachprüfungen von Motorwagen und Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern machen darf. Dies, weil die Anforderungen an Technik und Wartung laufend anspruchsvoller wurden und dazu mehrheitlich geschultes Fachpersonal gefragt ist. Das Bündner Strassenverkehrsamt anerkennt Institute, die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten für hydraulische Anhängerbremssysteme der Landwirtschaft aus- und weiterbilden.

Auch die Regierung findet es sinnvoll, wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge dezentral nachgeprüft werden können. Deshalb hat das Strassenverkehrsamt 2004 eine Vereinbarung mit Agrotec Suisse getroffen. Derzeit werden in Bonaduz, Chur, Ilanz, Landquart, Maienfeld, Samedan, Thusis, Trimmis und Zizers Bremsen von landwirtschaftlichen Anhängern gewartet und/oder geprüft. Die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb der Landschaft Davos wird derzeit geprüft. Weiter steht es laut der Antwort der Regierung jedem landwirtschaftlichen Fachbetrieb im Kanton frei, unter Einhaltung von Auflagen, Bremsen von landwirtschaftlichen Anhängern zu prüfen und Reparaturbestätigungen auszustellen.

Während zwei Tagen wurde nun über die zukünftige Wasserstrategie des Kantons diskutiert. Für viele ist das Thema weit...

Posted by Tobias Rettich on Tuesday, February 15, 2022
Bild Facebook SVP Graubünden

Einmal im Bündner Grossen Rat

Die SVP Fraktion hat am Dienstag und für Mittwoch Interessierte eingeladen, um die parlamentarische Arbeit hautnah zu erleben. Die SVP-Parlamentarierinnen und Parlamentarier zeigten und erklärten die politische Arbeit im Grossratsgebäude, wo die Gekommenen auf der Zuschauertribüne auch der Debatte beiwohnen konnten. Anschliessend gings zum gemeinsamen Mittagessen mit einem persönlichen Austausch mit Roman Hug und Co.

Wie die Davoser Grossrätin Valérie Favre Accola auf Anfrage ausführte, versuchte die Fraktion den Besucherinnen und Besuchern eine 1:1-Betreuung zu bieten «Entsprechend waren die Plätze für die Aktion limitiert», so Favre Accola. Am Dienstag nutzen acht Personen die Gelegenheit und liessen sich den Ratsbetrieb zeigen. Für den Mittwoch läuft die Anmeldefrist noch. Favre Accola erwartet in etwa gleich viel Gäste.

Kaffee zum Zweiten

Nachdem das Parlament mit der Abarbeit der Geschäft gut vorankommt, entlässt Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in die Nachmittagspause.

Die Februarsession in Bildern

Der zweite Tag der Februarsession des Bündner Grossen Rats in Chur läuft. Unsere Fotografinnen Olivia Aebli-Item und Livia Mauerhofer haben zahlreiche Bilder eingefangen. Hier geht es zur Bildergalerie der Februarsession.

Übergabe eines e-Rod für die Gemeindepolizei St. Moritz im Jahr 2017.
Übergabe eines e-Rod für die Gemeindepolizei St. Moritz im Jahr 2017.
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Dicke Luft zwischen Gemeinde- und Kantonspolizei

Im nächsten Auftrag stellt die FDP-Fraktion Fragen zur Umsetzung des Polizeigesetzes. Zurück geht der Auftrag auf ein Gesuch der Gemeindepolizei St. Moritz beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit vom Mai 2021. Knapp 40 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben den Fraktionsauftrag unterzeichnet. Darin steht: Unter gewissen Voraussetzungen können im Ausnahmefall kantonspolizeiliche Aufgaben gegen Entschädigung vertraglich an die Gemeinden übertragen werden. Eine solche Übertragung erfolgte bislang ausschliesslich auf die grösste Gemeindepolizei, nämlich die Stadtpolizei Chur, und stellt auch aufgrund der historisch gewachsenen Strukturen eine Ausnahme dar. Die Regierung hat mit der Genehmigung des Berichts «Polizei Graubünden 2015plus» unter anderem beschlossen, am bestehenden Modell der polizeilichen Organisation festzuhalten. Das heisst, es wurde auf die Schaffung einer Einheitspolizei verzichtet und damit auch darauf, den Gemeinden ihre bestehenden Zuständigkeiten zu entziehen. Allerdings geht der Bericht davon aus, dass – ausser Chur – die übrigen acht Gemeinden mit eigener Polizei mittelfristig freiwillig ihre Aufgaben der Kantonspolizei vertraglich übertragen. 

Für Grossrat Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz) steht diese Begründung im Widerspruch zur Teilrevision des Polizeigesetzes, welches in der Augustsession 2018 beraten und beschlossen wurde. mit dem Fraktionsauftrag wird die Regierung beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit von einer unzutreffenden Interpretation des Berichts Polizei Graubünden 2015 Abstand genommen wird, dass die Umsetzung und Anwendung des im Jahr 2018 teilrevidierten Polizeigesetzes erfolgt und die Meinungen und die Aufträge der Legislative des Kantons nicht ignoriert, sondern akzeptiert und umgesetzt werden.

Die Regierung antwortete, dass das Polizeigesetz ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden enthält. Im Bericht Polizei Graubünden 2015plus steht aber auch, dass es zu begrüssen wäre, wenn mittelfristig die verbliebenen Gemeindepolizeien (ausser Stadt Chur) durch Vertragsregelungen aufgehoben werden könnten. Die Förderung der vertraglichen Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei entspricht folglich der Strategie der Regierung, schreibt ebendiese in der Antwort. Und sie hält fest, dass die Umsetzung und Anwendung des teilrevidierten Polizeigesetzes aus dem Jahre 2018 korrekt erfolgt und keine entsprechenden Aufträge des Grossen Rats ignoriert werden. Sodann beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.

Grossrat Pfäffli spricht von widersprechenden Beispielen mit Aufträgen der Kantonspolizei an die Gemeindepolizei sowie von einer aktuellen Einbruchserie in dreistelliger Höhe im Oberengadin. Regierungsrat Peter Peyer (SP, Trin) konterte die Kritik an seinem Departement und an der Kantonspolizei Graubünden. Er verwies auf mehrere Gespräche zwischen betroffenen Grossräten, Gemeindevertretern und Verantwortlichen seines Departements oder der Polizei.

Das Parlament überweist den Fraktionsauftrag schliesslich mit 110:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Gegen eine Abschreibung des Fraktionsauftrags spricht es sich mit 92:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus.

📣 👩‍ Jungpolitikerinnen - bitte einsteigen! 🙋 Interessierst du dich für Politik oder willst du etwas verändern? Dann...

Posted by Kanton Graubünden on Thursday, February 10, 2022

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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