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Die Bündner Sonderjagd bleibt unantastbar

Die Abschaffung der Sonderjagd widerspricht laut der Regierung dem Bundesrecht. Darum soll die Bündner Sonderjagdinitiative für ungültig erklärt werden.

Südostschweiz
27.08.14 - 08:30 Uhr
Politik

Chur. – Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Sonderjagd­initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst («suedostschweiz.ch» berichtete). Eine Abschaffung der Sonderjagd, wie sie die Initianten fordern, hätte gemäss einem zweiten wildtierbiologischen Gutachten vor allem für den Jungwald fatale Auswirkungen. Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat deshalb, die Volksinitiative für ungültig zu erklären.

Es wäre nach 1994 schon das zweite Mal, dass eine Initiative, welche die Abschaffung der Sonderjagd zum Ziel hat, aufgrund von Konflikten mit dem Bundesrecht nicht dem Stimmvolk vorgelegt würde.

Die Initianten kündigten am Dienstag in einer ersten Reaktion Widerstand an. Sollte der Grosse Rat dem Antrag der Regierung folgen, wollen sie einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht prüfen. (bcm)

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