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Der Kanton Glarus darf zwei Jungwölfe schiessen

Das Bundesamt für Umwelt bewilligt die Regulierung des Kärpfrudels. Wildhüter dürfen nun zwei der fünf Jungtiere erlegen. 

Ueli
Weber
01.12.22 - 10:27 Uhr
Politik
Abschuss bewilligt: Eine Fotofalle hat zwei Jungwölfe des Kärpfrudels eingefangen. 
Abschuss bewilligt: Eine Fotofalle hat zwei Jungwölfe des Kärpfrudels eingefangen. 
Pressebild

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt den Abschuss zweier Jungwölfe aus dem Glarner Kärpfrudel. Das meldet der Kanton Glarus am Donnerstag auf seiner Webseite. Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus hatte Anfang Oktober beim Bafu ein Gesuch für die Regulierung des Rudels eingereicht. Insgesamt werden dem Rudel 50 Schafrisse zugeschrieben, weitere 14 Tiere blieben nach den Angriffen vermisst. Damit ein Abschussgesuch bewilligt werden kann, muss ein Rudel mindestens zehn vorschriftsgemäss geschützte Nutztiere getötet haben. 

Der Kanton hatte seine Begründung für das Regulierungsgesuch bereits früher in diesem Jahr in Bern eingereicht. Das Gesetz erlaubt, die Hälfte der Jungtiere eines Rudels zu schiessen. Damit es ausgeführt werden kann, musste die Wildhut aber herausfinden, wie viele Junge das Kärpfrudel in diesem Jahr bekam. Mittlerweile geht der Kanton von fünf Jungwölfen mit Jahrgang 2022 aus, somit dürfen zwei der Tiere geschossen werden. 

Tiere sollen in der Nähe von Siedlungen geschossen werden

Die Tiere dürfen nur ausserhalb des eidgenössischen Jagdbanngebietes Kärpf geschossen werden. Die Abschüsse sollen die Elterntiere und ihre Jungen dazu bringen, sich von Menschen und ihren Nutztieren fernzuhalten. Die Jungwölfe sollen darum in der Nähe von Dörfern oder Herden erlegt werden. «Dies dürfte erst im Winter möglich sein, wenn der Schnee die Wildtiere und damit auch die Wölfe in die Tallagen drängt», schreibt der Kanton. 

Bereits im August erlegte die Glarner Wildhut eine Einzelwölfin im Krauchtal. Der Kanton hatte den Abschuss angeordnet, nachdem über ein Dutzend Schafe und Geissen gerissen worden waren. Die gesetzliche Schwelle für den Abschuss eines Einzelwolfes liegt bei zehn gerissenen Tieren innerhalb von vier Monaten.

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland. Mehr Infos

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