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Das Gesetz über den ÖV soll schneller, nachhaltiger und grüner werden

Der Kanton will das Gesetz über den öffentlichen Verkehr total revidieren. Er legt damit dem Grossen Rat ein wichtiges Fundament für einen Ausbau in Graubünden. 

Südostschweiz
09.06.22 - 11:53 Uhr
Politik
Unterwegs mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Der Kanton möchte die Mobilität mit einer Totalrevision des Gesetzes fördern.
Unterwegs mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Der Kanton möchte die Mobilität mit einer Totalrevision des Gesetzes fördern.
Bild Archiv

Das aktuell bestehende Gesetz über den öffentlichen Verkehr stammt aus dem Jahr 1993. Seither haben sich die Mobilitätsbedürfnisse laufend verändert. Auch der technologische Fortschritt und die gesetzlichen sowie politischen Rahmenbedingungen von Bund und Kanton entwickeln sich laufend weiter, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Mit einer neuen Planung, den Konzepten «Retica 30» und «Retica 30+» und Investitionen möchte der Kanton den öffentlichen Verkehr als Ganzes festigen und den Bedürfnissen der Einheimischen und Touristen in Zukunft gerecht werden. Zudem sollen mehr Personen- und Warentransporte auf den öffentlichen Verkehr verlagert werden.

Bevölkerung und Gemeinden können mitbestimmen

Mit der Totalrevision zum Gesetz könnten alle Bündner Regionen und Täler besser erschlossen werden, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Bei der Planung dafür könne die Bündner Bevölkerung wie bis anhin bei der Fahrplangestaltung mitbestimmen und ihre Bedürfnisse einbringen. Zusätzlich sollen sich neu auch die Gemeinden, Regionen und Gemeindeverbände bei der Planung der Angebote und für die künftige Infrastruktur einbringen können. Die tätigen Transportunternehmen im Kanton Graubünden würden ebenfalls dazu beigezogen werden, meint die Regierung.

Der öffentliche Verkehr wird gefördert

Für die Finanzierung seien nach wie vor Bund und Kanton verantwortlich, heisst es weiter. Entsprechend würden die Gemeinden auch in Zukunft nur bei allfälligen Zusatzerschliessungen finanziell eingebunden werden. Sie bleiben laut Regierungsmitteilung weiterhin für die Planung, Bereitstellung und Finanzierung des Ortsverkehrs zuständig.

Die bestehende Förderung des öffentlichen Verkehrs habe sich bisher bewährt und werde weiterentwickelt. In Zukunft soll der Kanton Versuche unterstützen, bei denen neue Mobilitätsformen getestet werden und die das Verkehrssystem weiterbringen. Dabei könne es sich um neue Technologien oder um neue Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr wie zum Beispiel Elektro- und Wasserstoffantriebe handeln.

Umweltfreundlicher unterwegs

Mit der Totalrevision sollen in Zukunft mehr Personen- und Warentransporte auf den öffentlichen Verkehr verlagert werden. Die gesetzlichen Anpassungen würden damit einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses beitragen. Zudem würden sie mit dem Gesetz in die Förderung von neuen Antriebsmöglichkeiten investieren.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Augustsession 2022 beraten. (kop)

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