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Cyber-Kommando und elektronisches Dienstbüchlein ab 2023

Die Armeeangehörigen verfügen ab 2023 über ein elektronisches Dienstbüchlein und mehr Sold. Das ab 2024 geplante Kommando zur Cyberabwehr erhält eine Rechtsgrundlage, und der Bund erleichtert insbesondere Frauenkarrieren in der Armee.

Agentur
sda
23.11.22 - 10:41 Uhr
Politik
Erhalten mehr Sold und ein elektronisches Dienstbüchlein: Armeeangehörige, hier als Ehrengarde auf dem Bundesplatz in Bern. (Archivbild)
Erhalten mehr Sold und ein elektronisches Dienstbüchlein: Armeeangehörige, hier als Ehrengarde auf dem Bundesplatz in Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Diese und weitere Änderungen verschiedener Gesetze und Verordnungen für das Militär hat der Bundesrat am Mittwoch auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Wie die Landesregierung mitteilte, wird mit der Anpassung für das Kommando Cyber die Grundlage geschaffen, damit dieses ab 2024 operativ werden kann.

Das Kommando wird die militärischen Schlüsselfunktionen für Lagebild, Cyberabwehr, Informations- und Kommunikationstechnologie, Führungsunterstützung, Verschlüsselung und elektronische Kriegsführung gewährleisten.

Im Zuge der Digitalisierung der Armee schafft der Bundesrat die Voraussetzungen für ein elektronisches Dienstbüchlein. Zudem passt der Bund den Sold der Armeeangehörigen an die Teuerung der vergangenen Jahre an. Die Spesen für Übernachtungen in Gastbetrieben erhöht er moderat und passt sie so dem Markt an.

Karriere ohne Rekrutenschule

Für Karrieren in der Armee besteht ab 1. Januar 2023 insbesondere für Frauen die Möglichkeit, nach einem Friedensförderungsdienst direkt eine Milizlaufbahn einzuschlagen.

Damit können Schweizerinnen und Schweizer nach einem solchen Dienst ohne vorherige militärische Einteilung ein Gesuch auf Absolvierung einer Milizlaufbahn mit den entsprechenden Beförderungsmöglichkeiten einreichen. Dabei wird ihnen eine Rekrutenschule von 124 Diensttagen angerechnet.

Ab kommenden Jahr werden Einsätze der Armee für diverse Anlässe erleichtert. Neu kann die Armee Veranstaltungen von nationaler oder internationaler Bedeutung wie Sportanlässe, Schiess- und Schwingfeste «ausnahmsweise und in bescheidenem Umfang» unterstützen, auch wenn das nicht ihrer Übung oder Ausbildung dient.

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