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Bundesrat will ukrainischen Flüchtlingen mit Status S Schutz geben

Der Bundesrat will für Geflüchtete aus der Ukraine den Schutzstatus S aktivieren. Es wäre das erste Mal, dass die Schweiz zu diesem Mittel greift. Zunächst werden aber die Kantone, die Hilfswerke und das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR angehört.

Agentur
sda
04.03.22 - 14:45 Uhr
Politik
Aus der Ukraine geflüchtete Frau mit Baby in Polen. Die Schweiz will Flüchtlingen aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S schützen.
Aus der Ukraine geflüchtete Frau mit Baby in Polen. Die Schweiz will Flüchtlingen aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S schützen.
KEYSTONE/AP/Visar Kryeziu

Mit dem Status S würden die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssten, schreibt der Bundesrat zum Entscheid vom Freitag. Auch könne sich die Schweiz so der Lösung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten anschliessen.

Der Bundesrat rechnet damit, dass geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer zunehmend auch in der Schweiz Schutz suchen. Bereits mehr als eine Million Menschen habe nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor acht Tagen das Land verlassen, schreibt er.

Optionen geprüft

Ukrainer können ohne Visum einreisen und sich während 90 Tagen frei im Schengen-Raum bewegen. Für die Zeit danach suchte der Bundesrat nach Möglichkeiten. Nach der Prüfung verschiedener Optionen schlägt er nun den Schutzstatus S vor, wie ihn das Asylgesetz vorsieht.

Der Status S erlaubt es, Schutzbedürftigen während einer schweren Gefährdung wie einem Krieg vorübergehend Schutz zu gewähren. Eingeführt, aber nicht genutzt wurde der Status S aufgrund der Erfahrungen der Jugoslawien-Kriege in den 1990er-Jahren, als ebenfalls viele Menschen im Ausland Schutz suchten.

Setzt der Bundesrat seinen Vorschlag um, wäre es das erste Mal, dass die Schweiz auf den Schutzstatus S zurückgreift. Schutz suchende Menschen aus der Ukraine sollen gemäss dem Vorschlag mit dem Ausweis S bis zu einem Jahr in der Schweiz bleiben können. Ihr Aufenthaltsrecht kann aber verlängert werden. Familienangehörige können nachgezogen werden.

Der Status S erlaube es, das Asylsystem zu entlasten und für reguläre Verfahren für Flüchtlinge und Migranten aus anderen Ländern frei zu halten, schreibt der Bundesrat. Hebt der Bund den vorübergehenden Schutzstatus S nach fünf Jahren nicht auf, erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltsbewilligung B.

Kantone werden entschädigt

Für die Unterbringung der Flüchtlinge müssen die Kantone sorgen, sobald der Schutzstatus S erteilt ist. Als Entschädigung erhalten sie vom Bund eine Globalpauschale für die Unterbringung, die obligatorische Krankenkasse und die Betreuung der Geflüchteten. Diese können auch bei Privatpersonen wohnen.

In einigen Punkten schlägt der Bundesrat - damit die Schweizer Regelung gleichwertig mit jener in der EU - Anpassungen am Status S vor. Damit werde sichergestellt, dass die geschützten Personen auch nach dem Ablauf der 90-Tage-Frist im Schengen-Raum reisen und nach einem Monat eine Erwerbsarbeit aufnehmen könnten, schreibt er.

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