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Bundesrat beschliesst ausgedehnte Masken- und Zertifikatspflicht

Ab Montag gelten in der Schweiz schärfere Coronamassnahmen. Nach einer Blitzkonsultation hat der Bundesrat entschieden, die Masken- und die Zertifikatspflicht auszuweiten.

Agentur
sda
03.12.21 - 14:00 Uhr
Politik
Wegen der sich verschlechternden Corona-Lage weitet der Bundesrat unter anderem die Zertifikatspflicht aus. (Themenbild)
Wegen der sich verschlechternden Corona-Lage weitet der Bundesrat unter anderem die Zertifikatspflicht aus. (Themenbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Dass der Bundesrat die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt, stand bereits am Dienstag ausser Frage. Wegen der sich zuspitzenden Lage in den Spitälern handelt er nun rasch. Ab Montag und erst einmal bis am 24. Januar 2022 gilt ein strikteres Coronaregime, um die Zahl schwer Erkrankter möglichst zu minimieren.

Die Zertifikatspflicht wird aus diesem Grund auf alle Innenräume ausgeweitet. Ausgenommen davon ist der private Rahmen. Für Treffen im Familien- und Freundeskreis mit mehr als zehn Personen empfiehlt der Bundesrat ein Zertifikat, sieht aber keine Pflicht und auch keine Bussen vor.

Diese neuen Coronamassnahmen hat der Bundesrat beschlossen

Bern (sda)

Die nachfolgenden Entscheide zu Coronaschutzmassnahmen hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die Massnahmen im Inland treten am Montag in Kraft und gelten bis vorerst am 24. Januar. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits am Samstag in Kraft.

Massnahmen im Inland

  • Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.
  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab 1000 Personen.
  • Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen die «dringliche Empfehlung», das Zertifikat einzusetzen.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Neu gilt sie drinnen überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Ausgenommen sind private Treffen.
  • Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: Im Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen, bei Sport- und Kulturaktivitäten wie etwa Hallentrainings oder Chorproben müssen Kontaktdaten erhoben werden.
  • Explizit sieht der Bundesrat die Anwendung der 2G-Regel vor: Alle öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zertifikatspflicht gilt, dürfen den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken. Im Gegenzug darf auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
  • Analog kann die 2G-Regel auch bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien angewandt werden.
  • Am Arbeitsplatz gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden. Ein PCR-Test ist nach wie vor 72 Stunden gültig.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.
  • Verzichtet hat der Bundesrat nach Kritik aus den Kantonen auf eine Testpflicht an Schulen.

Einreisebestimmungen

  • Ab Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.
  • Alle Personen, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise einen PCR-Test machen lassen.
  • Alle Personen müssen sich zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.
  • Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen.
  • Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

Veranstalter können 2G-Regel einführen

Eine Zertifikatspflicht gilt neu auch für Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen. Aktuell liegt die Schwelle bei tausend Personen. Betriebe und Veranstalter können den Zutritt zudem auf Geimpfte und Genesene beschränken. Bei dieser freiwilligen 2G-Regel entfallen Masken- und Sitzpflicht. Der Bundesrat entspricht damit einem Wunsch der Discotheken- und Clubbetreibenden.

Um die 2G-Regel kontrollieren zu können, muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate laut dem Bundesrat erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember zur Verfügung stehen. Bis dahin müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.

Wo die Zertifikatspflicht gilt und auch Getestete Zutritt haben, gilt neu auch eine Maskenpflicht. Ausnahmen sieht der Bundesrat nur im Familien- und Freundeskreis, für Chorproben, gewisse Sportarten sowie am Restauranttisch vor. Teilweise müssen dafür wieder Kontaktdaten erfasst werden.

Keine Homeoffice-Pflicht und keine Reihentests

Ab Montag gilt zudem eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. Wer doch im Büro und dort nicht alleine arbeitet, muss eine Maske tragen. Auf eine Homeoffice-Pflicht für alle oder nur für Ungeimpfte verzichtete der Bundesrat aber nach überwiegend kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung.

Ebenfalls fallen gelassen hat der Bundesrat seinen am Dienstag präsentierten Vorschlag, die Kantone zu flächendeckenden Reihentests an Schulen zu verpflichten. 17 von 26 Kantonen hätten diese Massnahme abgelehnt, schrieb die Regierung. Sie sei aber weiterhin von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt.

Kantone gewillt weiterzugehen

Auf Linie blieb die Regierung dagegen bei der kürzeren Gültigkeit von Coronaschnelltests. Diese sind neu nur noch 24 statt 48 Stunden lang gültig. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Weil die impfwilligen Personen ab zwölf Jahren in der Schweiz geimpft sind, werden schliesslich die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Generell sei eine grosse Mehrheit der Kantone bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundesebene nicht ausreichen sollten, schrieb der Bundesrat. Er beurteilt die Situation derzeit als «sehr kritisch».

Erneuter Impfappell

Neben dem steigenden Druck auf den Intensivstationen bereite das Auftreten der Omikron-Variante Sorgen – auch wenn noch unklar sei, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen mit dieser Variante schütze und wie gefährlich diese sei.

Insgesamt bleibe die Impfung inklusive Auffrischung das beste Mittel, wiederholte der Bundesrat erneut. Bei Geimpften und Genesenen sei der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

Deutschland setzt Schweiz als Hochrisikogebiet ein

Wegen hoher Coronainfektionszahlen stuft die deutsche Regierung ab Sonntag die Schweiz als Hochrisikogebiete ein. Das gab das Robert Koch-Institut am Freitag bekannt. Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

Auch Liechtenstein, Polen, Jordanien und Mauritius werden so eingestuft. Von der Risikoliste gestrichen werden Thailand, Usbekistan und St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist automatisch auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts in Berlin für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

HotellerieSuisse bewertet es als «verheerend», dass die Schweiz von Deutschland wegen hoher Coronainfektionszahlen zum Hochrisikogebiet erklärt hat. Eine Quarantäne von zehn Tagen für Ungeimpfte würde sicher Gäste davon abhalten, Ferien in der Schweiz zu verbringe. (sda)

Bundesrat hebt Quarantänepflicht bei Einreise in Schweiz auf

Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben - sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Die neue Regelung gilt ab Samstag.

Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante möglichst zu verhindern, gilt jedoch eine verschärfte Testpflicht, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden. (sda)

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Ja, liebe HotellerieSuisse, es ist gut, dass DE die Schweiz als Hochrisikogebiet erklärt hat. Dank noch zu vielen Uneinsichtigen sind wir es auch. Wir wollen auch keine ungeimpften ausländischen Touristen in unserem Land haben, denn wir haben selber viel zu viele von diesen Ungeimpften (Impfgegnern und renitenten ständig Herummotzenden) im eigenen Land. Aber klar, wenn es ans Portemonnaie geht, ist die Gesundheit des Schweizervolkes für die HotellerieSuisse nicht mehr so wichtig, Hauptsache die Kasse klingelt. Die Schweiz hat ja die Quarantäneliste aufgehoben und somit können die geimpften oder genesenen ausländischen Touristen problemlos mit einem PCR-Test einreisen. Für Ferien in der Schweiz muss man halt auch bereit sein, gewisse Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Wer das nicht will, soll es bleiben lassen und Ferien im eigenen Land machen. Wir wollen jetzt endlich einmal diese Corona unter Kontrolle bringen und das geht nur, wenn man sich impfen lässt. Meinen Booster habe ich am 1. Dezember bekommen und es ist ein sehr befriedigendes Gefühl.

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