Bündner Verwaltungsgericht muss über Churer Quartierplan befinden
Der Churer Stadtrat hat den Quartierplan Areal Cadonau genehmigt. Der Entscheid wird an das Bündner Verwaltungsgericht weitergezogen.
Der Churer Stadtrat hat den Quartierplan Areal Cadonau genehmigt. Der Entscheid wird an das Bündner Verwaltungsgericht weitergezogen.
Was haben die Churer Waldhaussiedlung und der Quartierplan Areal Cadonau miteinander zu tun? Sehr viel, denn ist der Quartierplan in Kraft, wird unter anderem die ehemalige Arbeitersiedlung dem Erdboden gleichgemacht. Und auf dem frei gewordenen Grundstück wird neu gebaut. Die Pläne für die Überbauung «Baumweissling» mit 125 Wohnungen sind längst pfannenfertig. Auf der Homepage der St. Galler Bauherrschaft Asga Pensionskasse steht unter der Rubrik News: Der Quartierplan sei am 18. Januar 2022 bewilligt worden. Der Churer Stadtrat habe als erste Instanz drei Einsprachen abgewiesen.