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Umkämpftes EU-Naturschutzgesetz tritt in Kraft

Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmassnahmen durchgeführt werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte

Agentur
sda
18.08.24 - 01:08 Uhr
Politik
Ein Teil des über Jahrzehnte abgetorften Wittmoors im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein wurde bereits wieder vernässt. Mit dem neuen EU-Naturschutzgesetz sollen weitere Moorgebiete folgen. (Archivbild)
Ein Teil des über Jahrzehnte abgetorften Wittmoors im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein wurde bereits wieder vernässt. Mit dem neuen EU-Naturschutzgesetz sollen weitere Moorgebiete folgen. (Archivbild)
Keystone/DPA/MARKUS SCHOLZ

Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. «Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen», so die Kommission. Hintergrund ist, dass die Natur in Europa nach EU-Angaben oft in einem schlechten Zustand ist.

Das Vorhaben sei ein grosser Fortschritt, sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. «Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig», so die Grünen-Politikerin.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen, so das Umweltministerium. Die EU-Kommission prüft diesen Plan dann. Umweltorganisationen wie der WWF begrüssen das neue Gesetz.

Heftiger Streit um das Vorhaben

Lange und deutlich war vorher über das Gesetz gestritten worden. Auch Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens nach Strassburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben starkzumachen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes.

Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu grosse Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Massnahmen durchführen müssen.

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