Weniger Überwachungsmassnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes haben im vergangenen Jahr weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Hauptgrund ist, dass es zu weniger Antennensuchläufen kam, also der Überprüfung, welche Mobiltelefone wo eingewählt waren.
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes haben im vergangenen Jahr weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Hauptgrund ist, dass es zu weniger Antennensuchläufen kam, also der Überprüfung, welche Mobiltelefone wo eingewählt waren.
Das geht aus einer Mitteilung des Bundes vom Donnerstag hervor. Die meisten Überwachungsmassnahmen wurden demnach zur Aufklärung von Vermögensdelikten angeordnet. Das betrifft ein Drittel aller Echtzeit- und rückwirkender Überwachungen.
Fast ein Fünftel aller Massnahmen wurde zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt und rund 15 Prozent aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben. Fast 11 Prozent wurden für Notsuchen angeordnet.
Die übrigen Überwachungsmassnahmen stehen im Zusammenhang mit Fahndungen und der Aufklärung verschiedener Delikte, darunter auch Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden sowie strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.