Verankerung einer gewaltfreien Erziehung im Gesetz wird begrüsst
Die ausdrückliche Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung soll im Zivilgesetzbuch verankert werden. In der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung wurde das weitgehend begrüsst. Gewünscht wird die ausdrückliche Erwähnung psychischer Gewalt.
Die ausdrückliche Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung soll im Zivilgesetzbuch verankert werden. In der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung wurde das weitgehend begrüsst. Gewünscht wird die ausdrückliche Erwähnung psychischer Gewalt.
Die Vorlage weist die Eltern an, ihre Kinder «ohne Anwendung von Körperstrafen oder anderen Formen erniedrigender Gewalt» zu erziehen.
Kinderschutzorganisationen, Mitte, Grüne, Grünliberale und FDP unterstützen die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes. Die Massnahme schaffe Klarheit und sende ein starkes Signal an die Bevölkerung, schreibt die Mitte.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) und der Schweizer Kinderschutz plädieren für die ausdrückliche Erwähnung psychischer Gewalt.
Für die SVP hat der Entwurf nur «Leitbildcharakter» und ist nicht notwendig. Dass die Schweiz auf internationaler Ebene mehrfach ermahnt worden sei, eine explizite gesetzliche Grundlage zu schaffen, genüge nicht, um dem Entwurf zuzustimmen.