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Ständerat regelt Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu

Das Parlament will die Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Der Ständerat will auch die Langzeitpflege einbeziehen.

Agentur
sda
01.12.22 - 11:50 Uhr
Politik
Krankenkassen und Kantone sollen für Leistungen des Gesundheitswesens neu gemeinsam aufkommen, unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden. (Themenbild)
Krankenkassen und Kantone sollen für Leistungen des Gesundheitswesens neu gemeinsam aufkommen, unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Er hat am Donnerstag mit 29 zu 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Der Nationalrat genehmigte die neuen Finanzierungsregeln für Ambulant und Stationär bereits vor drei Jahren, klammerte aber die Langzeitpflege aus, zum Ärger der Kantone.

Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen hingegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

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