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Räte nähern sich bei der Revision des Sexualstrafrechts an

Der Ständerat beharrt bei der Reform des Sexualstrafrechts auf der sogenannten Widerspruchslösung, also auf dem Grundsatz «Nein heisst Nein». Er hat am Dienstag aber einen Kompromissvorschlag gemacht, mit dem der Begriff der Vergewaltigung künftig weiter gefasst wird.

Agentur
sda
07.03.23 - 09:49 Uhr
Politik
Opfer von sexualisierter Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Der Ständerat hat am Dienstag bei der Reform des Sexualstrafrechts einem Kompromissvorschlag zugestimmt. (Symbolbild)
Opfer von sexualisierter Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Der Ständerat hat am Dienstag bei der Reform des Sexualstrafrechts einem Kompromissvorschlag zugestimmt. (Symbolbild)
KEYSTONE/LUIS BERG

Der Nationalrat beharrte zuletzt auf der «Nur ein Ja ist ein Ja»-Lösung, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des Ständerats kommt dieser Lösung nahe.

Die kleine Kammer anerkennt, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können. Dies, weil sie sich in einer Art Schockzustand, einem Freezing, befinden. Das soll künftig von den Gerichten ebenfalls als Ablehnung gedeutet werden.

«Das Freezing ist künftig ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins», sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er bezeichnete diesen Vorschlag als «tragfähige Lösung». Lisa Mazzone (Grüne/GE) sprach von einem «wichtigen Fortschritt im Sexualstrafrecht».

Zum vom Ständerat oppositionslos angenommenen Kompromiss gehört auch, dass Gerichte Täter zu Kursen verpflichten können. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Bei verschiedenen Details verbleiben noch Differenzen.

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