Offene Punkte bei Einheitsfinanzierung der Gesundheitsleistungen
Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Bei der Langzeitpflege gibt es aber noch etliche offene Punkte, auch nach der jüngsten Ständeratsdebatte.
Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Bei der Langzeitpflege gibt es aber noch etliche offene Punkte, auch nach der jüngsten Ständeratsdebatte.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hatte ihrem Rat mit deutlicher Mehrheit beantragt, bei der Revision der Finanzierung von Leistungen des Gesundheitssystems an bisherigen Beschlüssen festzuhalten. Der Ständerat folgte am Mittwoch. Die Vorlage geht deshalb zurück in den Nationalrat. Sie soll in der laufenden Session bereinigt werden.
Grundsätzlich sind sich die Räte einig, dass die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus integriert werden soll. Doch viele Details sind umstritten: Der Ständerat will für die Integration eine Frist von sieben Jahren ab 1. Januar nach Zustandekommen der Revision setzen. Der Nationalrat hingegen will zusätzliche Bedingungen setzen, die der Ständerat ablehnt.