Neues System soll Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgleichen
Das künftige Fingerabdrucksystem soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichtsbilder vergleichen können. Der Bundesrat hat einen Kredit von 25 Millionen Franken für ein neues Projekt gutgeheissen. Er betont, es handle sich nicht um Gesichtserkennung.
Das künftige Fingerabdrucksystem soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichtsbilder vergleichen können. Der Bundesrat hat einen Kredit von 25 Millionen Franken für ein neues Projekt gutgeheissen. Er betont, es handle sich nicht um Gesichtserkennung.

Denn diese sei in der Schweiz verboten, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung zu seinem Beschluss vom (gestrigen) Mittwoch. Der Gesichtsbildabgleich sei eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren.
Das heutige Fingerabdrucksystem namens Afis des Bundesamts für Polizei (Fedpol) muss laut Bundesrat auf das Jahr 2026 hin erneuert werden. Das neue System soll um ein Modul erweitert werden, das den Gesichtsbildabgleich ermöglicht.
Konkret könne in einem Strafverfahren ein Bild eines Verdächtigen mit Bildern abgeglichen werden, die in Afis gespeichert sind. Andere Quellen wie Ausweisbilder oder Fotos aus sozialen Netzwerken dürften nicht verwendet werden.