Nationalrat fordert Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Greta Gysin (Grüne/TI) angenommen. Nun entscheidet der Ständerat.
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Greta Gysin (Grüne/TI) angenommen. Nun entscheidet der Ständerat.

Die grosse Kammer sagte mit 127 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen Ja zum Vorstoss - gegen den Willen des Bundesrats. Dieser machte in seiner ablehnenden Stellungnahme geltend, dass der Vaterschaftsurlaub primär zum Ziel habe, dass sich der Vater in die veränderte Familiensituation mit dem Neugeborenen einbringen könne. Bei einer Totgeburt könne der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon heute «für besondere Anlässe» gemäss Obligationenrecht die erforderliche Zeit gewähren.
Das reicht einer Mehrheit im Nationalrat jedoch nicht. Die grosse Kammer fordert, die Gesetzgebung so anzupassen, dass der Vaterschaftsurlaub in vollem Umfang gewährt wird, auch wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Der Zweck dieses Urlaubs sei es auch, die Mutter während der postnatalen Phase zu unterstützen, hielt Gysin fest. Das sei gerade im tragischen Fall einer Totgeburt oder falls das Kind bei der Geburt stirbt notwendig.