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Kommission will rechtliche Schritte gegen CS-Führung prüfen

Auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich mit dem Debakel rund um die Grossbank Credit Suisse beschäftigt. Sie möchte beispielsweise mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS prüfen lassen.

Agentur
sda
24.03.23 - 16:44 Uhr
Politik
Wer ist für das CS-Debakel verantwortlich? Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will, dass der Bundesrat eine mögliche Klage gegen die Führungsorgane der Grossbank prüft. (Themenbild)
Wer ist für das CS-Debakel verantwortlich? Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will, dass der Bundesrat eine mögliche Klage gegen die Führungsorgane der Grossbank prüft. (Themenbild)
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat mit der Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse beauftragt werden. Der Nationalrat muss in der ausserordentlichen Session von Mitte April dem Vorstoss noch zustimmen.

Gleiches gilt für zwei weitere Postulate, welche die Rechtskommission eingereicht hat. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen. Zudem soll die Landesregierung die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der «Too big to fail»-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen.

Generell hat die RK-N nach eigenen Angaben «zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat von einer grossen zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit ausgegangen und zur Auffassung gelangt ist, dass ein Nichthandeln für die Schweiz einen grossen Schaden bewirkt hätte», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Bundesrat habe «entschlossen gehandelt und damit die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen».

Die Federführung für die Nachbearbeitung des Geschehenen sieht die Rechtskommission bei der politischen Oberaufsicht. Sie sei bereit, nötige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zu ziehen.

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