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Kommission schützt Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber

Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber soll durch die Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt sein. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Nun ist die Ständeratskommission am Zug.

Südostschweiz
16.05.24 - 19:17 Uhr
Politik
Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) muss vorläufig keine Strafverfolgung wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs befürchten. (Archivbild)
Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) muss vorläufig keine Strafverfolgung wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs befürchten. (Archivbild)

Die Berner Staatsanwaltschaft will die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen. Angezeigt ist die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie anschliessend, die Immunität von Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Die Politikerin habe das Recht, auf Missstände hinzuweisen. Die institutionellen Interessen seien gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung höher zu gewichten.

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