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Keine Disziplinarmassnahmen gegen Zürcher SVP Nationalrat Köppel

Das Nationalratsbüro hat sich in Zusammenhang mit der möglichen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses gegen eine Disziplinarmassnahme gegen den SVP-Nationalrat Roger Köppel entschieden. Köppel wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen publik gemacht zu haben.

Agentur
sda
28.11.22 - 15:17 Uhr
Politik
Das Büro kann nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel mit der Veröffentlichung von Informationen das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. Es sieht daher von einer Disziplinarmassnahme ab. (Archivbild)
Das Büro kann nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel mit der Veröffentlichung von Informationen das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. Es sieht daher von einer Disziplinarmassnahme ab. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Büro hat sich mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Disziplinarmassnahme ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Vor dem Entscheid habe das Büro Köppel angehört.

Dem Zürcher Nationalrat wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben. In der Anhörung habe Köppel geltend gemacht, dass er die preisgegebenen Informationen bereits vor dem Empfang des Dokuments aus der Kommission aus einer anderen Quelle erhalten habe, steht in der Mitteilung.

Als Journalist habe er das Recht, die Quelle seiner Informationen nicht zu nennen. Aus diesem Grund sei es dem Büro nicht ohne Zweifel möglich nachzuweisen, dass Köppel das Kommissionsgeheimnis materiell und bewusst verletzt habe.

Das Büro ist gemäss Mitteilung jedoch der Ansicht, dass Köppels Verhalten dennoch nahelege, dass sich der Nationalrat über die Klassifizierung von Dokumenten hinweggesetzt habe. Dieses Verhalten lasse die nötige Sensibilität vermissen. Das Büro behält sich gemäss Mitteilung deshalb vor, im Wiederholungsfall Massnahmen zu beschliessen.

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