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Kein Rechenfehler bei falscher AHV-Finanzperspektive

Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde. Das ergab eine Administrativuntersuchung. Die düstere Perspektive des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen.

Agentur
sda
06.12.24 - 18:44 Uhr
Politik
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, rechts, und Stephane Rossini, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, im Juni vor den Medien in Bern. (Archivbild)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, rechts, und Stephane Rossini, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, im Juni vor den Medien in Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vom Freitagabend.

Diese Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März dieses Jahres.

Anfang August hatte Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. BSV-Direktor Stéphane Rossini kündigte seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an.

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