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Die Anzahl meldepflichtiger Berufsarten steigt ab 2025

Ab 2025 werden wieder mehr Berufsarten einer Stellenmeldepflicht unterstellt sein. Im laufenden Jahr arbeiten 3,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufen, ab Januar sind es 6,5 Prozent, wie der Bund am Donnerstag mitteilte.

Agentur
sda
28.11.24 - 14:19 Uhr
Politik
Stellen als Servicehilfskraft in Restaurants werden ab 2025 wieder meldepflichtig. (Archivbild)
Stellen als Servicehilfskraft in Restaurants werden ab 2025 wieder meldepflichtig. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Unter anderem würden ab Januar 2025 auch Führungskräfte in Vertrieb und Marketing meldepflichtig sein, schrieb das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dies betreffe rund 45'000 Erwerbstätige. Ebenso wieder meldepflichtig werden laut der Mitteilung Servicehilfskräfte in Restaurants. Das sind rund 33'500 Erwerbstätige.

Grund für mehr meldepflichtige Berufsfelder sei die Erhöhung der durchschnittlichen Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte, sagte ein WBF-Sprecher auf Anfrage. In der Referenzperiode für die Bestimmung der meldepflichtigen Berufsarten für das laufende Jahr lag die Arbeitslosenquote bei 2,0 Prozent, für das kommende Jahr bei 2,3 Prozent.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen freie Stellen bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) dann melden, wenn die Arbeitslosenquote für die Berufsart bei über fünf Prozent liegt. Die Servicehilfskräfte standen laut Mitteilung 2022 und 2023 bereits unter Meldepflicht, 2024 jedoch mit einer Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent nicht mehr. Nun ist der Schwellenwert mit 5,1 Prozent wieder überschritten.

Alle Berufsarten, die in diesem Jahr meldepflichtig sind, werden es auch im Jahr 2025 bleiben. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Meldepflicht unterstehen wird, sind laut dem Bund die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit fast 90'000 Erwerbstätigen.

Das WBF aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im vierten Quartal eines Jahres. Diese gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres.

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