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Bundesrat will flexiblere Zustellung und nicht mehr in jedes Haus

Der Bundesrat will der Post längere Zügel lassen. Sie soll nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen. Auch die Verpflichtung, jedes ganzjährig bewohnte Haus mit Post zu versorgen, soll fallen.

Agentur
sda
14.06.24 - 14:30 Uhr
Politik
Soll künftiger unpünktlicher sein dürfen und nicht mehr alle Häuser beliefern müssen: Postbote in Rapperswil SG. (Archivbild)
Soll künftiger unpünktlicher sein dürfen und nicht mehr alle Häuser beliefern müssen: Postbote in Rapperswil SG. (Archivbild)
Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Das soll die Post bis 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten. Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, ist die Finanzierung der Grundversorgung damit vorläufig sichergestellt.

Der Bundesrat reagiert in der anvisierten Verordnungsrevision mit einer kleinen Reform auf die Herausforderungen der Post. Sein Vorschlag gibt die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung vor. Diese soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bis Ende Februar 2025 erarbeiten.

In einem zweiten Schritt hält die Landesregierung eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung jedoch für unumgänglich. Für die dazu erforderliche Revision des Postgesetzes soll das Uvek 2025 Eckwerte vorlegen.

Für die Haushalte bedeutet die geplante Verordnungsrevision eine geringere Pünktlichkeit der Post. Nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete sollen den Vorgaben zufolge fristgerecht eintreffen. Bisher galten 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen. Die seit 2021 geltende Pflicht zur Zustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser soll entfallen.

Den durch die Digitalisierung veränderten Gewohnheiten von Bevölkerung und Firmen will der Bundesrat mit der Aufnahme des digitalen Briefs in die Grundversorgung entgegenkommen. Da Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle erfüllt, soll der Zahlungsverkehr weiterhin bar und analog erfolgen können. Künftig soll das Zahlungsverkehrskonto aber auch ein Online-Zahlungsmittel und einen Internetzahlungsverkehr enthalten.

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