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Bundesrat senkt Mediengebühr per 2029 auf 300 Franken pro Jahr

Der Bundesrat senkt die Radio- und Fernsehabgabe ab dem Jahr 2029 von 335 auf 300 Franken für Privathaushalte und hebt die Gebühr per 2027 für kleine und mittlere Unternehmen auf. Das hat er am Mittwoch beschlossen - trotz breiter Kritik in der Vernehmlassung.

Agentur
sda
19.06.24 - 15:00 Uhr
Politik
Die Serafe-Gebühr sinkt ab 2027 von heute 335 auf 312 Franken und ab 2029 auf 300 Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen. (Symbolbild)
Die Serafe-Gebühr sinkt ab 2027 von heute 335 auf 312 Franken und ab 2029 auf 300 Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Medienminister Albert Rösti hält an seinen Plänen fest, die er Anfang November 2023 skizziert hatte. Er will mit der Senkung der Radio- und Fernsehgebühr der durchaus populären Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» aus Kreisen der SVP den Wind aus den Segeln nehmen. Diese will die Medienabgabe auf 200 Franken senken und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien.

Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab. «Die SRG benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können», schrieb er am Mittwoch dazu. Die aus der Initiative entstehenden Konsequenzen für das Angebot der SRG und ihre Verankerung in den Sprachregionen seien zu schwerwiegend.

Die Regierung will aber auch die Haushalte und die Unternehmen finanziell entlasten. Zum einen reduziert der Bundesrat die jährliche Haushaltsabgabe schrittweise - ab 2027 von 335 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Zum anderen werden ab 2027 rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit - die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe wird von heute 500'000 Franken Jahresumsatz auf 1,2 Millionen Franken erhöht.

Die entsprechende Botschaft geht nun ans Parlament. Dieses kann selber entscheiden, ob und - wenn ja - wie es die Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten will. Denkbar ist etwa ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Die Räte könnten so auch den Entscheid des Bundesrats übersteuern, zumal dessen beschlossene schrittweise Abgabesenkung erst ab 2027 wirksam wird.

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