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Auswertung der E-Mails von Berset-Kommunikationschef rechtswidrig

Die Auswertung der Kommunikation zwischen dem Verlagshaus Ringier und dem ehemaligen Kommunikationschef des früheren Bundesrats Alain Berset war rechtswidrig. Zu diesem Urteil ist das Zwangsmassnahmengericht Bern gekommen.

Südostschweiz
07.06.24 - 12:20 Uhr
Politik
Der ehemalige Kommunikationschef des Innendepartementes, Peter Lauener (links) mit dem ehemaligen Bundesrat Alain Berset. Ein Berner Gericht hat nun in der "Corona Leaks"-Affäre zugunsten von Lauener und der Medienfreiheit entschieden.
Der ehemalige Kommunikationschef des Innendepartementes, Peter Lauener (links) mit dem ehemaligen Bundesrat Alain Berset. Ein Berner Gericht hat nun in der "Corona Leaks"-Affäre zugunsten von Lauener und der Medienfreiheit entschieden.

Das Berner Zwangsmassnahmengericht berief sich in seinem Urteil vor allem auf den journalistischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis, wie Gerichtspräsident Beat Brechbühl eine Meldung der Tamedia-Blätter vom Freitag bestätigte.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

Die «Corona-Leaks»-Affäre erschütterte 2022 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Bourlevardmedien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den damaligen Kommunikationschef des Innendepartementes und Berset-Vertrauten Peter Lauener.

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