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Rat ist für Steuersenkungen und die Neuregelung Ruhegehälter

Anlässlich der Februarsession waren zwar keine Sachgeschäfte traktandiert, dennoch galt es, die insgesamt 32 traktandierten Vorstösse abzuarbeiten, zudem fanden zahlreiche Rahmen­veranstaltungen statt. Unter anderem besuchte der Grosse Rat ein Spiel des HCD in Davos.

Davoser
Zeitung
20.02.23 - 16:26 Uhr
Politik
Valérie Favre Accola im Grossen Rat.
Valérie Favre Accola im Grossen Rat.
SO (Livia Mauerhofer)

Die Diskussionen rund um den Vorstoss Hohl bezüglich Steuerentlastung für Familien und Fachkräfte dominierten den ersten Sessionstag. Mit 86 Ja-Stimmen war eine klare Mehrheit des Rates der Meinung, dass es wichtig ist, die Attraktivität des Kantons Graubünden auch als Wohnort weiterhin zu verbessern, indem eine weitere Erhöhung der Kinderabzüge, des Fremdbetreuungsabzugs sowie des Zweitverdienerabzugs im Rahmen einer Auslegeordnung überprüft wird. SVP-Grossrat Jan Koch betonte, dass eine Steuerentlastung für den Durchschnittsverdiener den Konsum und damit das Wirtschaftswachstum ankurble, denn wer weniger Steuern bezahlen müsse, könne und werde mehr Geld ausgeben. Kritische Stimmen gab es seitens SP, welche die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden betonten.

Investitionsmüdigkeit aufgrund von langen Behandlungsfristen

In der Antwort der Regierung auf die Anfrage von SVP-Grossrat Thomas Gort betreffend Behandlungsfristen in der Raumplanung zeigte sich, dass die Arbeitslast beim Amt für Raumentwicklung (ARE) aufgrund der anstehenden Ortsplan-Revisionen hoch ist und auch weiter zunehmen wird, was auch aufgrund der Komplexität der Materie zu Verzögerungen führen kann. Besonders bedauerlich ist es, wenn Einsprachen Bauprojekte blockieren, weil bereits von Gemeinden erarbeitete und eingereichte Ortsplan-Revisionen von der Regierung noch nicht genehmigt sind. Als Leiterin der Regionalentwicklung warnte ich davor, dass lange Behandlungsfristen, aber auch durch hängige Ortsplanung blockierte Bauprojekte Investoren abschrecken können. Entsprechend sei seitens kantonaler Verwaltung alles daran zu setzen, dass die Behandlungsfristen möglichst kurz gehalten werden können, damit Gemeinden in ihrer Weiter-entwicklung und Wachstum nicht blockiert werden

Ruhezeitgehälter vor Abschaffung: Das Volk soll entscheiden

Was viele nicht wissen: Für jedes Amtsjahr erhält das Regierungsmitglied als Ruhegehalt 3,5 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts pro Jahr. Bei einer Amtsdauer von maximal zwölf Jahren (Amtszeitbeschränkung) entspricht das einer Entschädigung von 113 000 Franken pro Jahr (42 Prozent von 262 000 Franken). Das Gesetz sieht eine Kürzung der Leistung vor, wenn das Erwerbseinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt mehr als das damalige Regierungsgehalt beträgt (269 000 Franken). Damit verfügt der Kanton Graubünden unter den wenigen Kantonen, die noch ein Ruhegehalt kennen, über eine sehr grosszügige Lösung. Insgesamt beziehen aktuell elf Personen ein Ruhegehalt (drei Personen unter 65 und acht Personen über 65 Jahre) in der Höhe von insgesamt rund einer Million Franken jährlich.

Es lagen drei Aufträge vor: Jener der SVP wollte das Ruhegehalt ganz abschaffen, die GLP das Ruhegehalt auf drei Jahre beschränken, und die FDP wollte das Ruhegehalt bis zur Pensionierung erhalten. Die Regierung selbst war zwar bereit, eine Auslegeordnung vorzunehmen, aber ihre Antwort signalisierte dem Grossen Rat in keiner Art und Weise, wie die mögliche Lösung ausfallen könnte und wann diese umgesetzt werden soll. Schon alleine die Auslegeordnung könnte Jahre beanspruchen. Der Auftrag der SVP wurde nicht überwiesen, reüssiert hat die «weichste» Variante (FDP-Vorstoss). Die SVP-Fraktion hat diesen Auftrag zwar im Sinne der Sache unterstützt, für sie geht diese Lösung aber entschieden zu wenig weit, weshalb sie ankündigte, eine kantonale Volksinitiative zur gänzlichen Abschaffung des Ruhegehalts zu lancieren. Mit dem soliden Lohn eines Regierungsmitglieds sollte es möglich sein, während der Amtszeit eigenverantwortlich in die eigene Vorsorge zu investieren. Darüber hinaus wurde die Pensionskassen­lösung für Regierungsmitglieder verbessert, und die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Regierungsräte nach Ausscheiden aus dem Amt rasch wieder beruflich Anschluss finden. Die Politik muss um das finanzielle Auskommen von Regierungsmitgliedern nach ihrer Amtszeit also nicht besorgt sein.

Wenn die Politik nicht willens ist, längst überholte Privilegien wie den goldenen Fallschirm für Regierungsräte, welche notabene mit Steuergeldern finanziert werden, abzuschaffen, dann soll sich die Bevölkerung zu dieser Frage äussern und korrigierend eingreifen.

(Bericht von Valérie Favre Accola, SVP-Grossrätin, Davos)

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