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Basler Grosser Rat gegen Menschen-Grundrechte für Affen

Der Basler Grosse Rat hat sich gegen die Gewährung von verfassungsmässigen Grundrechten für Affen ausgesprochen. Er beschloss am Mittwoch, eine entsprechende Volksinitiative ohne Gegenvorschlag und mit einer Nein-Empfehlung zur Abstimmung bringen zu lassen.

Agentur
sda
17.11.21 - 11:26 Uhr
Politik
Basler Affen sollen keine für Menschen geschaffene Grundrechte erhalten, findet der Basler Grosse Rat.
Basler Affen sollen keine für Menschen geschaffene Grundrechte erhalten, findet der Basler Grosse Rat.
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Grosser Rat beschloss die Nein-Parole zur Initiative mit 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen.

Dass der Rat überhaupt inhaltlich über die Initiative diskutierte, hatte er dem Bundesgericht zu verdanken. Regierung und Parlament hatten die Initiative 2018 für rechtlich ungültig erklärt, weil die Gewährung des «Rechts auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» gegen höherstehendes Recht verstosse. Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid 2020, so dass nun über kantonale Grundrechte für Basler Affen abgestimmt werden muss.

Auch wenn neben der Regierung auch die vorberatende Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission ein Nein zur Initiative empfahlen, wurde das Begehren im Rat kontrovers diskutiert. Die bürgerlichen Fraktionen und die GLP stellten sich geschlossen hinter die Nein-Empfehlung der Regierung. Das Grün-Alternative Bündnis sprach sich auf der anderen Seite für das Begehren aus, während sich die SP-Fraktion als gespalten outete.

Die Vertreter der bürgerlichen Fraktionen sprachen wie Regierungsrat Lukas Engelberger (Mitte) von einer Mogelpackung. Die Initiative verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Weil der Kanton und die kantonseigenen Organisationen keine nichtmenschlichen Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten in der Kantonsverfassung allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung im Basler Zolli.

Grenze zwischen Mensch und Tier

Des Weiteren wurde die Initiative von den bürgerlichen Fraktionssprechern als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier werde eine rote Linie überschritten, sagten sie. Auf der anderen Seite sei nicht nachvollziehbar, warum Primaten gegenüber anderen Tierarten - Regierungsrat Engelberger erwähnte explizit die «intelligenten Schweine» - rechtlich bessergestellt werden sollten.

Die Kommission hatte für ihre Nein-Empfehlungen vor allem das Argument vorgebracht, dass sich die Kantonsverfassung für die Festschreibung von Grundrechten. Wenn überhaupt müsste diese wichtige ethische Frage auf Bundesebene beantwortet werden.

Die Sprecherin des Grün-Alternativen Bündnisses machte sich auf der anderen Seite für eine Ja-Parole stark. Sie bezeichnete die Gewährung von Grundrechten für Primaten als eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit. Der Kanton Basel-Stadt könne hier eine vielbeachtete Vorreiterrolle einnehmen, ohne schwere rechtliche Folgen befürchten zu müssen.

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