Anfang 2025 muss der öffentliche Verkehr für Behinderte zugänglich sein
Die Behindertenorganisation Procap Grischun hat den Kanton aufgefordert, das Tempo für barrierefreie Zugänge zu erhöhen. Die Regierung reagiert verhalten.
Die Behindertenorganisation Procap Grischun hat den Kanton aufgefordert, das Tempo für barrierefreie Zugänge zu erhöhen. Die Regierung reagiert verhalten.
Es pressiert. Das schweizerische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält nämlich fest, dass der öffentliche Verkehr (ÖV) spätestens ab Anfang 2024 barrierefrei und damit für Behinderte grundsätzlich autonom nutzbar sein muss. Für die Umsetzung sind Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber verantwortlich. Ausgenommen sind Bushaltestellen; für diese sind Kantone und Gemeinden zuständig. Wer aber in Graubünden mit dem Rollstuhl unterwegs ist, merkt schnell, im ÖV läuft es nicht nach Fahrplan. Noch sind nur ein Drittel aller Bahnhöfe und Bushaltestellen barrierefrei.