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Abschuss über der Ostukraine: Urteil zu Flug MH17 im November

Mehr als acht Jahre nach dem Abschuss eines Passagierflugzeuges der Malaysia Airlines über der Ostukraine mit 298 Toten soll am 17. November das Urteil gegen die vier mutmasslichen Hauptverantwortlichen verkündet werden. Das teilte das zuständige niederländische Strafgericht am Montag in Den Haag mit.

Agentur
sda
15.08.22 - 16:56 Uhr
Politik
ARCHIV - Die aus Trümmern wieder zusammen gesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde, steht in einer Halle. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
ARCHIV - Die aus Trümmern wieder zusammen gesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde, steht in einer Halle. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Keystone/AP/Peter Dejong

Vier damals hochrangige prorussische Separatisten sind der Anklage zufolge verantwortlich, dass die Maschine der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen wurde.

Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet, die meisten von ihnen waren Niederländer. Daher findet der Prozess auch in diesem Land statt. Der Prozess hatte im März 2020 begonnen. Er wurde in Abwesenheit der Angeklagten geführt.

Die Anklage hat lebenslange Haft gefordert. Die Angeklagten befinden sich vermutlich in Russland, das eine Auslieferung ablehnt. Moskau hat jegliche Mitverantwortung zurückgewiesen und die Ukraine beschuldigt.

Jahrelang sammelte ein internationales Expertenteam Beweise, darunter Fotos, Satelliten-Aufnahmen, abgehörte Telefongespräche und Funkverkehr. Auf dieser Grundlage wurden drei Russen und ein Ukrainer angeklagt. Sie sollen der Anklage zufolge für die Beschaffung, den Transport und den Einsatz der Luftabwehrrakete verantwortlich sein.

Einzig Oleg Pulatov, damals stellvertretender Geheimdienst-Chef der Separatisten, hatte sich vor Gericht vertreten lassen. Er wies in einer Videobotschaft vor Gericht jegliche Schuld zurück. Die Verteidigung kritisierte die Anklage als einseitig und erklärte, dass die Beweise für den Einsatz der Buk-Rakete und die Schuld ihres Mandanten nicht ausreichten.

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