Polen weist EuGH-Urteil zu Zwangsgeld als «Erpressung» zurück
Polens Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro als «Erpressung» zurückgewiesen.
Polens Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro als «Erpressung» zurückgewiesen.
«Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett», schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta am Mittwoch auf Twitter. Das Gericht überschreite seine Kompetenzen. «Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.»
Das Gericht in Luxemburg hatte am Mittwoch Polen zur Zahlung des täglichen Zwangsgeldes verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen. Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
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