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Polen weist EuGH-Urteil zu Zwangsgeld als «Erpressung» zurück

Polens Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro als «Erpressung» zurückgewiesen.

Agentur
sda
27.10.21 - 15:40 Uhr
Politik
ARCHIV - Die weiß-rote Nationalfahne Polens und dahinter die Fahne der Europäischen Union (EU) wehen im Wind. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
ARCHIV - Die weiß-rote Nationalfahne Polens und dahinter die Fahne der Europäischen Union (EU) wehen im Wind. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
Keystone/ZB/Patrick Pleul

«Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett», schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta am Mittwoch auf Twitter. Das Gericht überschreite seine Kompetenzen. «Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.»

Das Gericht in Luxemburg hatte am Mittwoch Polen zur Zahlung des täglichen Zwangsgeldes verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen. Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

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