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Neuregelungen im deutschen Infektionsschutzgesetz

Die Corona-Massnahmen sollen sich in Deutschland künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren.

Agentur
sda
10.09.21 - 17:08 Uhr
Politik
ARCHIV - Ein Intensivbett, in dem ein Covid-19-Patient liegt, steht auf einer Intensivstation des RKH Klinikum Ludwigsburg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
ARCHIV - Ein Intensivbett, in dem ein Covid-19-Patient liegt, steht auf einer Intensivstation des RKH Klinikum Ludwigsburg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Keystone/dpa/Sebastian Gollnow

Zudem sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht.

Die entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschloss am Freitag auch der Bundesrat (Länderkammer), nachdem in dieser Woche bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für schärfere Massnahmen sein soll. Mit einfliessen sollen auch andere Kennwerte, etwa die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der Geimpften. Das löst die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ab, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich.

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