Neuregelungen im deutschen Infektionsschutzgesetz
Die Corona-Massnahmen sollen sich in Deutschland künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren.
Die Corona-Massnahmen sollen sich in Deutschland künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren.
Zudem sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht.
Die entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschloss am Freitag auch der Bundesrat (Länderkammer), nachdem in dieser Woche bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für schärfere Massnahmen sein soll. Mit einfliessen sollen auch andere Kennwerte, etwa die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der Geimpften. Das löst die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ab, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt.
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.