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Bessere Leistungen für Bündner Rentner

Noch bis am Samstag tagt der Bündner Grosse Rat in Chur. Wie gewohnt tickern wir auch von der Augustsession für Euch.

Philipp
Wyss
26.08.21 - 07:30 Uhr
Politik

Ticker

Am zweiten Tag der Augustsession hat der Grosse Rat:

  • Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden fertig durchberaten
  • Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivil­gesetzbuch diskutiert
  • Die Notverordnungen zu Covid-19 genehmigt
  • Diverse Vorstösse behandelt

Die Session wird am Freitag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Augustsession für Euch.

Das ehemalige Gefängnis Sennhof in Chur.
Das ehemalige Gefängnis Sennhof in Chur.
ARCHIV

Eine Antwort aus dem Radio statt von der Regierung

Nach der Nachmittagspause befasst sich das Parlament mit der Anfrage von Grossrat Lukas Horrer (SP, Chur) betreffend Areal Sennhof Chur. Dieses wurde im Zuge der Realisierung der Justizvollzugsanstalt Cazis einer neuen Nutzung zugeführt. Das Baurecht wurde in einem Investorenwettbewerb an das Projekt «Kontinuum» vergeben. Im Bericht des Beurteilungsgremiums führt die Investorengruppe in der Beschreibung und Dokumentation der Projektstudie unter anderem aus: «Der Neubauteil bietet preisgünstige Genossenschaftswohnungen, vorwiegend für Familien, aber auch für den heute dringend nötigen Wohnraum für das Alter. Ein belebter öffentlicher Sennhof für alle Altersklassen ist somit garantiert». Wie das SRF-Regionaljournal Graubünden berichtete wurden trotz dem ursprünglichen Versprechen keine preisgünstigen Genossenschaftswohnungen realisiert, schreibt Horrer in seiner Anfrage. Im Gegenteil werden Eigentumswohnungen im oberen Preissegment realisiert.

Grossrat Horrer zeigt sich mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. In dieser schreibt die Regierung, dass sie im ersten Halbjahr 2019 von den Investoren informiert wurden, dass Genossenschaftswohnungen finanziell nicht tragbar sind und andere Finanzierungsformen gesucht würden. Weiter heisst es in der Antwort, dass der Kanton Genossenschaftswohnungen begrüsst hätte, diese jedoch weder eine Anforderung aus dem Wettbewerbsprogramm, ein Entscheidkriterium des Beurteilungsgremiums noch Bestandteil der Bedingungen des im 2019 abgeschlossenen Baurechtsvertrags sind.

Horrer kündigte an, dass er zu diesem Thema eine erneute Anfrage stellen werde.

 

(Noch lange) keinen Tunnel von Davos ins Schanfigg

Grossrätin Valérie Favre Accola (SVP, Davos) stellte der Regierung eine Anfrage betreffend Bahntunnel Davos–Arosa. Bis 1851 gehörte Arosa politisch zu Davos. Schon damals stellte sich die Frage, wie man die beiden Gemeindeteile zweckmässig verbinden könnte. Die Entwicklung lief dann allerdings anders: Arosa wurde eine eigenständige Gemeinde und neu dem Kreis Schanfigg zugeschlagen. Mit einem knapp acht Kilometer langen Bahntunnel zwischen Litzirüti und Davos Frauenkirch wäre laut Favre Accola eine Verbindung von Davos-Platz nach Langwies in nur elf Minuten machbar. Die Grossrätin schreibt: Die beiden Ferienregionen könnten in nur rund 15 Minuten Reisezeit durch den «Bärg» miteinander verbunden werden. Das heutige Amt für Energie und Verkehr konstatierte 2006, dass das Projekt finanzier- und realisierbar sei. 2008 reichte Grossrat Christian Jenny (FDP, Arosa) im Grossen Rat den Auftrag betreffend einer Machbarkeits- und Zweckmässigkeitsstudie Bahntunnel DavosSchanfigg ein. 2009 wurde der Vorstoss vom Grossen Rat überwiesen. Daraus resultierte ein Vorprojekt. 

Favre Accola schreibt in ihrer Anfrage, dass die Verbindung nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen gut wäre. «Wer heute von Chur mit der Rhätischen Bahn und dem Postauto ins Landwassertal gelangen möchte, hat grosse Umwege via Prättigau, ThusisTiefencastel oder Lenzerheide zu machen. Mit einem Bahntunnel vom Schanfigg nach Davos wäre die Gemeindeverbindung in kürzester Zeit zu schaffen.» Und weiter: Es geht nicht nur um die Verbindung zwischen Chur, dem Schanfigg und der Landschaft Davos, sondern vor allem auch um die Verbindungen aus dem Raum Zürich-Ostschweiz/Bündner Rheintal via Schanfigg nach Davos.

Im kantonalen Richtplan Verkehr sowie im Sachplan des Bunds Infrastruktur Schiene figurieren zahlreiche Projekte in unterschiedlichen Planungsstadien, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Voraussetzung für eine Realisierung eines Bahntunnels der Rhätischen Bahn ist die Aufnahme in einen Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur des Bundes. Im Jahre 2013 beziehungsweise 2019 wurden vom Parlament die Ausbauschritte 2025/30 und 2035/40 bereits beschlossen. Mit dem bereits beschlossenen neuen Bahntunnel Fideris­–Dalvazza sowie weiteren laufenden Ausbauten im Raum Landquart und Prättigau wird die Reisezeit nach Davos von Zürich sowie von Chur her verkürzt. Die in der Anfrage angesprochene Verbesserung der Reisezeiten aus dem Raum Zürich-Ostschweiz via Schanfigg ist unrealistisch, schreibt die Regierung weiter, da der Weg über Landquart distanz- und fahrzeitmässig kürzer bleiben wird.

Nachfolgend die Fragen und Antworten aus der Anfrage:

Wie stellt sich die Regierung heute zu einem Bahntunnel zwischen dem Schanfigg und der Landschaft Davos? Welches sind die Vor- und welches die Nachteile eines Bahntunnels Schanfigg–Davos?

Gemäss der vom Kanton in Auftrag gegebenen Studie 2010 gibt es zahlreiche Varianten von Tunnelverbindungen von Davos ins Schanfigg, wobei die Variante Litzirüti–Frauenkirch als Bestvariante hervorging. Allerdings stellen sich auch bei dieser Variante grundsätzliche Fragen nach dem Potential einer teuren neuen Strecke beziehungsweise dem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts des sehr begrenzten Wirkungsgrades dieser neuen Verbindung. Zwar verkürzte sich distanzmässig die Strecke Chur–Davos erheblich. Da hingegen die Arosa­linie über weite Strecken nur mit maximal 33 bis 38 Stundenkilometern befahren werden kann, erforderte die Strecke Chur–Litzirüti weiterhin eine Fahrzeit von 50 Minuten, sodass die Reisezeitersparnis gegenüber der Route über Landquart relativ bescheiden bliebe. Zudem wäre die Einbindung der neuen Linie in Litzirüti aus Gründen des Landschaftsschutzes heikel und mit hohen Einspracherisiken behaftet.

Auch das Angebots- und Betriebskonzept gestaltete sich aufwendig, da auf die Direktverbindung Chur–Arosa nicht verzichtet werden könnte. Die Station Litzirüti und die anschliessende Strecke nach Arosa müssten zudem für die erhöhten Zugszahlen ausgebaut werden. Bereits mit dem Angebotskonzept Retica 30+ werden die Züge Scuol–Landquart zwischen Klosters Platz und Landquart mit den Davoser Zügen vereinigt und ab Landquart nonstop nach Chur weitergeführt, sodass auf der Linie Davos–Chur nur noch ein Wechsel des Zugteils erforderlich ist. Zudem wird die Reisezeit mit den Ausbauten im Prättigau weiter verkürzt. Auch das Argument der Redundanz kann zur Stützung eines Bahntunnels Davos–Schanfigg nicht herangezogen werden, da Davos bei Unterbrüchen der Prättigauerlinie bereits heute über die Strecke Filisur–Davos erreichbar bleibt wie auch über die Postautolinie Chur–Lenzerheide–Davos, deren Angebot in den letzten Jahren stetig ausgebaut wurde.

Mit welchen Kosten ist heute für einen solchen Tunnel zu rechnen?

Die Investitionskosten wurden seit 2010 nicht neu berechnet, dürften aber heute bei mindestens 500 Millionen Franken liegen. Neben diesen hohen Investitionskosten wäre auch mit hohen jährlichen ungedeckten Betriebskosten aufgrund des aufwendigen Angebots- und Betriebskonzeptes zu rechnen.

Weshalb ist dieser Tunnel weder auf dem Radar der Rhätischen Bahn, des Kantons noch des Bundes (er fehlt im Gegensatz zum Wolfgangtunnel im Sachplan Verkehr, Infrastruktur Schiene).

Ein Bahntunnel Davos–Schanfigg der Rhätischen Bahn ist aus den oben dargelegten Gründen weder im Sachplan des Bunds Infrastruktur Schiene noch im kantonalen Richtplan Verkehr aufgeführt.

Falls für die Region Prättigau/Davos/Arosa in den kommenden 20 bis 30 Jahren nur ein Bahntunnelprojekt zur Diskussion steht, für welches würde sich die Regierung entscheiden? Für den Wolfgangtunnel oder für den Tunnel Schanfigg–Davos?

Wie eingangs erwähnt, erfolgt die Planung des Ausbaus der gesamten Bahninfrastruktur der Schweiz unter Federführung des Bundesamtes für Verkehr. Momentan laufen erste Arbeiten für den nächsten Ausbauschritt 2040/45. Bereits jetzt ist absehbar, dass im Kanton Graubünden höchstens ein einziges Tunnelprojekt Aufnahme in die Wunsch-Liste der Planungsregion Ost findet. Da in Graubünden noch diverse andere Vorschläge für Lückenschlüsse im (inter-)nationalen Bahnnetz vorliegen, dürften weder Wolfgang- noch Schanfiggertunnel zu den Projekten mit den grössten Chancen zählen.

Neben Favre Accola und Jenny spricht sich auch Grossrat Walter von Ballmoos (GLP, Davos) für die Tunnelidee aus. Hingegen äussert sich Grossrat Jöri Schwärzel (SP, Klosters) kritisch über noch mehr Tunnels, oder wie er es sagte, «noch mehr Löcher im Käse». Und Grossrat Peter Engler (FDP, Davos) wirft die Idee einer bodenunabhängigen Bahn in die Runde.

Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) führt aus, dass der öffentliche Verkehr nicht kostendeckend ist, dass der Franken am besten Ort eingesetzt werden muss, und dass der Bund bei Investitionen Stabilität im Verkehrsnetz sucht und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis steigern will. Darum sei stets die Frage, besteht eine hinreichende Nachfrage für Einheimische und Gäste. «Diese Abwägung haben wir vor zehn Jahren gemacht. Seither haben sich die Verhältnisse nicht stark verändert», so Cavigelli. Die grössten Potenziale würden auch heute noch an den selben Orten liegen.

Die Stauanlage Ova Spin der Engadiner Kraftwerke mit Blick auf die Spölschlucht.
Die Stauanlage Ova Spin der Engadiner Kraftwerke mit Blick auf die Spölschlucht.
OLIVIA AEBLI-ITEM

PCB-Beseitigung dürfte noch lange andauern

Die von der Schweiz ratifizierte Stockholmer Konvention von 2004 verbietet neben anderen Stoffen auch das Gift Polychlorierte Biphenyle (PCB) und gibt das Ziel vor, PCB bis 2028 beseitigt zu haben. Spätestens mit dem Schadensfall und dem Rechtsstreit um die Sanierung am Bündner Bach Spöl wurde klar, dass die Erfüllung dieses Ziels in der Schweiz, aber auch in Graubünden noch nicht erreicht ist. Die Bevölkerung ist gemäss der SP-Fraktionsanfrage betreffend hochgiftigen PCB in Graubünden – verständlicherweise – sehr besorgt und auch aufgebracht.

Die SP mit Erstunterzeichnerin Grossrätin Franziska Preisig (SP, Samedan) stellte der Regierung nachfolgende Fragen:

Hat der Kanton Graubünden ein Monitoring oder ein Inventar aller PCB-Quellen?

Nein. Zwar wurden die grossen Transformatoren und Kondensatoren mit PCB-haltigem Öl vom Amt für Natur und Umwelt erhoben und sind seit langem saniert. Jedoch gibt es über PCB in kleinen Kondensatoren oder in offenen Anwendungen keine Übersicht. Zur Identifikation von PCB in Bauteilen bedarf es eines Gebäudechecks, der vor jedem baulichen Eingriff durchgeführt werden muss. Sämtliche grosse Talflüsse wurden durch das Amt für Natur und Umwelt auf im Wasser gelöste PCB untersucht, die beispielsweise aus Farbanstrichen in Kraftwerksanlagen stammen könnten. Diese Untersuchungen wurden 2018 veröffentlicht und sind auf der Website des Amt für Natur und Umwelt zugänglich. Sie zeigen hohe Werte im Spöl sowie etwas erhöhte Werte im Vorderrhein unterhalb von Ilanz und in der Plessur unterhalb von Litzirüti. In den beiden letztgenannten Flussabschnitten wurden aber in den Fischen und in Sedimenten keine erhöhten PCB-Werte gefunden. Somit liegt im Kanton Graubünden keine weitere, mit dem Spöl vergleichbare Situation vor. Die in Wasser gelösten PCB sind nur ein Hinweis auf vorhandene PCB-Quellen. Die festgestellten Werte sind so tief, dass das Wasser problemlos in grossen Mengen getrunken werden könnte.

Hat der Kanton Graubünden einen Plan zur vollständigen Beseitigung von PCB auf dem Kantonsgebiet?

Nein, die vollständige Entfernung von PCB aus der Umwelt wäre ein völlig illusorisches Unterfangen. Man kann lediglich Bereiche mit sehr hoher Belastung wie z. B. ehemalige Deponien mit PCB-Abfällen oder einzelne Flussabschnitte mit sehr hoher Belastung wie im Spöl so sanieren, dass die Verbreitung in der Umwelt und über die Nahrungskette so weit gestoppt wird, dass die Belastung in der Umwelt und in Lebewesen die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen. Die Stockholmer Konvention regelt auch nicht generell die Elimination von PCB aus der Umwelt, sondern die Ausserbetriebnahme der grossen PCB-haltigen Transformatoren und Kondensatoren sowie die umweltgerechte Entsorgung des Inhalts.

Was unternimmt die Regierung, um die PCB-Problematik auf dem Kantonsgebiet im Interesse der Gesundheit von Mensch und Natur zu lösen?

Heute sind PCB vor allem noch in Korrosionsschutzanstrichen und Dichtungsmassen sowie vereinzelt in Holzanstrichen zu finden. Bei Bauarbeiten kann ein Austrag von PCB in die Umwelt und eine Gefährdung am Arbeitsplatz nur verhindert werden, wenn die PCB-haltigen Bauteile vorgängig erkannt, korrekt behandelt und gesetzeskonform entsorgt werden. Die Ermittlung erfolgt bei der Erstellung der Entsorgungserklärung, die mit den Baugesuchen einzureichen ist. Das Amt für Natur und Umwelt führt noch in diesem Jahr als Pionier in der Schweiz eine webbasierte, elektronische Entsorgungserklärung ein, welche die Bauherrschaft mit projektspezifischen Informationen unterstützt, die kommunalen Bauämter bei der Kontrolle wesentlich entlastet und dank integrierter Plausibilitätschecks dabei hilft, Bauschadstoffe wie PCB zuverlässiger zu identifizieren. Zudem werden im Rahmen der amtlichen Holzfeuerungskontrolle das Brennstofflager geprüft und in Verdachtsfällen Ascheproben genommen. Denn Althölzer dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen mit entsprechenden Abgasreinigungssystemen verbrannt werden und nicht in Holzfeuerungen und Cheminées, wo neue PCB gebildet werden können.

Im Kanton Graubünden wurden laut der Antwort der Regierung grosse Transformatoren und elektrischen Kondensatoren in Stromversorgungsanlagen oder als Hydraulikflüssigkeit bereits in den 1990er-Jahren von PCB befreit. Grosse Transformatoren und Kondensatoren sind gemäss Stockholmer Konvention bis 2025 ausser Betrieb zu nehmen und deren Inhalt umweltgerecht zu entsorgen.

PCB waren aber auch in kleinen Kondensatoren verbreitet, die in Elektrogeräten wie beispielsweise Fluoreszenzlampen verbaut wurden, die teilweise noch heute in Gebrauch sind. In grossen Mengen kamen PCB auch in offenen Anwendungen zum Einsatz, insbesondere als Weichmacher in technischen Anstrichen, Korrosionsschutzbeschichtungen und Fugendichtungsmassen. Diese PCB sind nach wie vor weitverbreitet bei Bauwerken, die vor dem Verbot erstellt wurden. Im Rahmen von Bauarbeiten sind derartige PCB-haltige Materialien zu ermitteln und gesetzeskonform zu entsorgen, damit diese nicht in die Umwelt gelangen.

Weiter erklärt die Regierung in ihrer Antwort, dass PCB synthetisch hergestellte Chlorverbindungen sind. Ihre industrielle Herstellung erfolgte ab 1929 bis in die 1980er-Jahre. Sie bilden eine Gruppe aus 209 Kongeneren, das heisst ähnlichen Molekülen, die sich in der Anzahl und der Position der Chloratome am Biphenyl-Grundgerüst unterscheiden. In den technischen Gemischen wurden die verschiedenen Kongenere, je nach gewünschter Eigenschaft, unterschiedlich eingesetzt, sodass die Häufigkeit der Kongenere im jeweiligen Produkt eine Art Fingerabdruck bildet, der zur Identifikation der Quellen genutzt werden kann.

Gelangen PCB in die Umwelt, so lagern sie sich im Fettgewebe von Lebewesen ein, reichern sich als bioakkumulative Stoffe über die Nahrungskette an und sind persistent, das heisst sie werden praktisch nicht abgebaut. Die meisten der 209 PCB-Kongenere haben zwar akut keine sehr hohe Giftigkeit, sind aber hormonaktiv und erbgutschädigend. Zudem wurden PCB 2013 von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend eingestuft.

Seit 1986 dürfen in der Schweiz keine PCB mehr verwendet werden. Durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 ist die Herstellung und Verwendung von PCB weltweit verboten. Trotzdem reichern sich die Stoffe aufgrund ihrer Langlebigkeit nach wie vor in der Nahrungskette an und können mittlerweile sogar in Fischen in der Antarktis, in Muttermilch und in menschlichem Fettgewebe nachgewiesen werden. PCB sind also «ubiquitär» und können aus der Umwelt nicht mehr entfernt werden.

 

 

Das Schulhaus Quader in Chur.
Das Schulhaus Quader in Chur.
ARCHIV

Lebenslanges Lernen

Die CVP-Fraktion stellte der Regierung eine Anfrage betreffend Unterstützung von lebenslangem Lernen für die Berufswelt der Zukunft.

Die Covid-19 Pandemie wird nach Ansicht vieler Wirtschaftsprognostiker zu einer Beschleunigung der bereits bestehenden Trends führen. So ist insbesondere mit einer Beschleunigung der Automatisierung und der Digitalisierung, aber auch mit einer Delokalisierung der Wissensarbeitsplätze zu rechnen. Als Folge davon ist von einem verstärkten Umbau der Arbeitsplatzangebote und von der Entstehung von neuen Berufsbildern auszugehen. Dies bedeutet eine Chance und gleichzeitig eine Gefahr für die Arbeitsplätze in Graubünden.

Die rund 30 Anfragenden sind der Auffassung, dass es Aufgabe des Staates sein sollte, diesen Umbau zu fördern und Arbeitnehmende und Selbständige zur proaktiven Weiterbildung zu animieren. Die Regierung stellt in den Ausführungen in der Botschaft zum Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden in Aussicht, auf KMU ausgerichtete Aus- und Weiterbildungsprogramme zu fördern, die einen direkten oder indirekten Beitrag zur digitalen Transformation der Unternehmen leisten. Mit den angestrebten Weiterbildungen könne auch dazu beigetragen werden, die Befähigung im Umgang mit den neuen Technologien zu verbessern und damit ältere Arbeitnehmende länger im Arbeitsprozess zu behalten oder den Wiedereinstieg von Müttern in die Arbeitswelt zu begünstigen.

Gemäss Stipendiengesetz des Kantons Graubünden fördert der Kanton nur Erstausbildungen mit Stipendien. So heisst es im Gesetz explizit, dass an Gesuchstellende in Zweitausbildung oder Weiterbildung in der Regel nur Darlehen gewährt werden können. Der Kanton ist nicht der einzige Darlehensgeber. So gibt es zahlreiche Stiftungen und Berufsverbände, welche unter spezifischen Voraussetzungen und nur für bestimmte Berufe beziehungsweise Branchen Stipendien und Darlehen gewähren.

Arbeitnehmende und Selbständige in Berufen der «alten» Wirtschaftswelt haben sehr oft Familie und können die durch eine Zweitausbildung oder Weiterbildung entstehende Einkommensreduktion oder den Erwerbsausfall kaum tragen. Darlehen sind in solchen Situationen oft keine geeignete Lösung und werden daher auch nur wenig in Anspruch genommen. Erst im Rahmen einer Arbeitslosigkeit oder eines unmittelbar drohenden Arbeitsplatzverlustes schreitet der Staat über die Arbeitslosenversicherung ein und richtet Beiträge an Zweit- und Weiterbildungen als arbeitsmarktliche Massnahmen aus.

Nachfolgend die Fragen der CVP-Fraktion und die Antworten der Regierung.

Wie schätzt die Regierung die Situation in Graubünden hinsichtlich der Umwandlungsdynamik der Arbeitsplatzangebote nach der Covid-19-Pandemie ein?

Dass bestimmte Berufe sich in der Zukunft nicht mehr behaupten werden können, ist eine Folge des Fortschritts und stellt eine permanente Herausforderung dar. Die Covid-19-Pandemie wird die Transformationen des Arbeitsmarkts hinsichtlich den Anforderungsniveaus und Job-Kompetenzen beschleunigen. Der Arbeitsmarkt in Graubünden kann sich dieser Transformation nicht entziehen. Die Entwicklungen bergen Gefahren, führen aber auch zu Chancen, die es zu nutzen gilt.

Wie sieht die Regierung die Aufgabe des Kantons hinsichtlich Begleitung dieser Umwandlungsdynamik und Förderung von zukunftsfähigen und neuen Berufsbildern?

Eine Grundausbildung garantiert keine langfristige Arbeitsplatzsicherheit mehr. Das lebenslange Lernen hat bereits einen hohen Stellenwert und erhöht die Chancen auf den Verbleib im Beruf bzw. auf dem Arbeitsmarkt generell. Die Verantwortung für Weiterbildung liegt primär bei den Berufstätigen wie auch den Arbeitgebenden. Jede Person steht selbst in der Verantwortung, sich so aus- und weiterzubilden, damit sie auf einem Arbeitsmarkt mit veränderten Anforderungen Arbeit findet. Auch die Rolle der Arbeitgebenden in Bezug auf die stetige Entwicklung der Mitarbeitenden gewinnt im Kontext des Fachkräftemangels an Bedeutung. Die Rolle des Staates ist eine subsidiäre. Auf Bundesebene setzt sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zusammen mit seinen jeweiligen Partnern für attraktive Angebote in der Berufsbildung ein. Der Kanton unterstützt im Rahmen der interkantonalen Entwicklungen Projekte, die die Bewältigung der Umwandlungsdynamik begünstigen. So beteiligt sich der Kanton am Projekt Viamia, welches eine kostenlose berufliche Standortbestimmung und Potenzialabklärung für Erwachsene ab 40 Jahren umfasst. Im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 ist die Unterstützung der digitalen Transformation als Ziel festgehalten und in einem Entwicklungsschwerpunkt konkretisiert. Aus den durch den Grossen Rat gesprochenen Mitteln des Verpflichtungskredits «Förderung digitale Transformation» sind bereits Massnahmen auf verschiedenen Bildungsebenen angedacht. Kantonale Alleingänge sind in der globalisierten Welt bzw. beim heutigen Vernetzungsgrad nur bedingt erfolgreich. Punktuell kann und wird der Kanton im Rahmen der im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 aufgezeigten Stossrichtung diese Entwicklung aber proaktiv mitgestalten oder fördern.

Teilt die Regierung die Auffassung, dass eher Stipendien als Darlehen dazu dienen könnten, Arbeitnehmende und Selbständige in nicht zukunftsfähigen Berufen zu animieren, sich mittels einer Zweitausbildung oder einer Weiterbildung für die Zukunft fit zu machen?

Für vom Wandel Betroffene ist es aus Anreizgründen vorteilhaft, die ausbildungsbedingten Mehrkosten einer Zweitausbildung oder Weiterbildung über vom Kanton getragene Stipendien statt über rückzahlbare Darlehen finanzieren zu lassen.

Wäre die Regierung bereit, das Stipendiengesetz dahingehend zu revidieren, dass auch Stipendien an Gesuchstellende in Zweitausbildungen oder Weiterbildungen ausgerichtet werden können, sofern sie den Zielen der Förderung zukunftsfähiger und neuer Berufsbilder dienen?

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) werden ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen (Prinzip der Subsidiarität). Ausbildungsbeiträge sind Unterstützungen für ausbildungsbedingte Mehrkosten, sie sind jedoch nicht existenzsichernd. Eine Durchbrechung und Vermischung der Aufgabenteilung zwischen Bildungsleistung und Existenzsicherung ist unvorteilhaft und führt zu Ungleichbehandlungen.

Leicht weniger Lehrverträge abgeschlossen

Grossrätin Tina Gartmann-Albin (SP, Chur) stellte der Regierung eine Anfrage zum Thema Einstieg ins Berufsleben infolge Corona-Pandemie. «Für Schulabgängerinnen und Schulabgänger ist der Berufseinstieg ein wichtiger Zeitpunkt in ihrem Leben. Klappt dieser nicht wie erwartet, führt dies vielfach zu Frust und Stress sowohl für die Jugendlichen wie auch für deren Eltern», so Gartmann-Albin. Und so stellte sie der Regierung die nachfolgenden fünf Fragen, welche die Regierung wie folgt beantwortete:

Wie haben sich die Schnuppertage/Kurz-Praktika bezüglich Besuch, Umsetzung und Inhalt in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

Die Organisationen der Arbeitswelt sind dafür verantwortlich, dass die ihr angeschlossenen Betriebe Ausbildungsplätze anbieten. Unter anderem dienen Schnupperlehren den Betrieben auch dazu, den geeignetsten Berufsnachwuchs zu finden. Es bestehen im Kanton Graubünden keine Informationen darüber, wie viele Schnupperlehren und in welcher Form diese angeboten werden. Seit 1. März 2020 ist das Bündner Lehrfirmenverzeichnis jedoch online abrufbar. Dadurch wird den Jugendlichen die Suche nach Schnupperlehren vereinfacht.

Hat sich die Zahl der angebotenen Lehrstellen in diesen Jahren verändert und falls ja, in welchen Berufszweigen?

Die abgeschlossenen Lehrverträge wie auch die ausgeschriebenen Lehrstellen der Jahre 2020 und 2021 (Stand jeweils Ende April) weichen nicht merklich vom Durchschnitt der Vorjahre (2017 bis 2019) ab. Informationen zu den Berufszweigen können keine gemacht werden, da nur die Gesamtanzahl erhoben wird, nicht aber die einzelnen Branchen.

QUELLE: GR.CH

Ist die Regierung der Meinung, dass der Berufseinstieg für Schulabgängerinnen und Schulabgänger durch die aktuelle Situation erschwert sein könnte und falls ja, welche konkreten Unterstützungsmassnahmen der Betroffenen sind geplant?

Es ist der Regierung bewusst, dass die durch Covid-19 beeinflusste Situation den Berufseinstieg in einzelnen Branchen erschweren kann. Es bestehen jedoch intakte Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten und alle beruflichen Grundbildungen können erlernt werden. Die nationale Task Force "Perspektive Berufslehre" setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Jugendliche eine Lehrstelle finden und Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen besetzen, diese erhalten und dadurch ihren Bedarf an künftigen qualifizierten Fachkräften decken können. Die nationale Kampagne #PROLEHRSTELLEN sensibilisiert beispielsweise dafür, das Engagement für die Berufswahl fortzusetzen. Die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung berät die Jugendlichen zur Berufswahl und stellt Informationen und Dokumentationen bereit. Auf berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal) werden die Berufe vorgestellt und die freien Lehrstellen publiziert. Das Case Management Berufsbildung als Teil der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche, welche bei Austritt aus der Volksschule, einem Brückenangebot oder nach einem Lehrabbruch ohne Anschlusslösung dastehen. Per 1. März 2021 wurde das Case Management Berufsbildung umstrukturiert und durch interne Stellenverschiebungen um 20 Prozente erhöht, damit die Sicherstellung der Beratung in den Regionen erhöht wird. Zusätzliche Massnahmen sind nicht geplant.

Ist die Regierung bereit, die Frist der Abschlüsse von Lehrverträgen und somit den Lehrbeginn, wie bereits im letzten Jahr, bis Oktober 2021 zu verlängern?

Ja.

Welche zusätzlichen Massnahmen für lernschwache Schulabgängerinnen und Schulabgänger plant die Regierung, damit diese auf Grund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation auf ihrem Weg ins Berufsleben optimal begleitet werden können?

Mit Einführung des Lehrplans 21 wurde der Modullehrplan «Berufliche Orientierung» eingeführt, welcher schwerpunktmässig auf der Sekundarstufe I unterrichtet wird. Hierbei erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsziels parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung. Für die 3. Klasse der Sekundarstufe I wurde im Kanton Graubünden zusätzlich das Zeitgefäss «Individualisierung» mit dem Ziel geschaffen, den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die berufliche oder schulische Zukunft zu verbessern (z. B. individuelle Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen, Optimierung der Berufswahl, Stärkung der Eigenverantwortung für den Übergangsprozess). Schulabgängerinnen und Schulabgänger, welche nicht direkt eine berufliche oder schulische Grundbildung antreten, haben die Möglichkeit, ein Brückenangebot oder das Jugendprogramm Funtauna (arbeitsmarktliche Massnahme des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit) zu besuchen. Zudem besteht das Case Management Berufsbildung. Zusätzliche Massnahmen sind nicht geplant.

Mehr Nachhaltigkeit in der Tourismusvermarktung

Grossrat Kevin Brunold (Mitte, Surcuolm) stellte der Regierung eine Anfrage betreffend Nachhaltigkeit in der Tourismusvermarktung. Das Thema Nachhaltigkeit wird im Tourismus immer wichtiger. Schweiz Tourismus hat dies erkannt und unter dem Begriff «Swisstainable» eine neue Nachhaltigkeitsstrategie lanciert. Schweiz Tourismus stellt fest, dass in der Schweiz echte Nachhaltigkeit bereits seit Jahren gelebt wird, schreibt Brunold in seiner Anfrage. Und weiter: Bei renommierten Rankings ist die Schweiz stets ganz vorne mit dabei – dennoch wissen es viele nicht. Die neue Nachhaltigkeitsstrategie von Schweiz Tourismus und der Tourismusbranche soll dies ändern.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie es als sinnvoll erachtet, die im Kanton Graubünden durch die Tourismusbranche erbrachte Leistung zugunsten von deren Nachhaltigkeit und die vom Kanton als öffentliche Hand geleisteten Investitionen in nachhaltige Projekte (Infrastruktur, Energie oder Mobilität) besser sichtbar zu machen, sodass dies explizit auch für die Tourismuswerbung genutzt werden kann?

Weiter schreibt die Regierung, dass sie nicht bereit sei, zeitnah ein übersichtliches Monitoringsystem aufzubauen, mit welchem der Öffentlichkeit die nachhaltigen Projekte sichtbar gemacht werden könnten. Ein Monitoringsystem, das für die Kommunikation im Tourismus verwendet werden kann, muss vor allem auf konsequente Anstrengungen zur Nachhaltigkeit in der Tourismusdestination und den Beherbergungsbetrieben Bezug nehmen, wie sie von den Gästen auch erlebbar sind, so die Regierung.

Und auf die dritte und letzte Frage, ob es die Regierung als sinnvoll erachtet, dass der Kanton sich im Bereich Nachhaltigkeit als Vorbildkanton positioniert, antwortet die Regierung mit einem Ja. «Graubünden hat im Bereich Nachhaltigkeit bereits einen gewissen Vorbildcharakter. Es ist wichtig, dazu zu stehen und sich im Sinne einer Attraktivitätssteigerung auch zur Nachhaltigkeit zu bekennen.»

Die Jugend hat gelitten und leidet weiter

Nun wird ein Fraktionsauftrag der SP betreffend Unterstützung und Einbezug der Jugend während der Corona-Pandemie behandelt. Neben älteren Menschen sind aus Sicht der SP durch die Pandemie und ihre Begleitumstände auch junge Menschen besonders stark betroffen. Der Fraktionsauftrag stammt aus der Aprilsession. Dennoch hat er laut dem zweitunterzeichnenden Grossrat Conradin Caviezel (SP, Chur) nicht viel an Aktualität verloren. «Kinder und Jugendliche sind die grossen Vergessenen dieser Krise», doppelt Grossrats-Stellvertreter Nicola Stocker (SVP, Timmis) nach.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie sich der speziellen Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie bewusst war und ist. Das Offenhalten der Schulen zur Gewährung möglichst gleicher Bildungschancen und weiteren sozialen und entwicklungsförderlichen Aspekten war nach der ersten Welle eines der obersten Credos in Graubünden, heisst es in der Antwort. Weiter wurde und wird in Fachkreisen eine Diskussion rund um Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche geführt. Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte, Morissen) nimmt den «Rüffel» entgegen, dass zwischen ihm und Vertretern von Kindern und Jugendlichen nie ein direkter Austausch stattgefunden hat. Dies im Gegensatz beispielsweise zu Runden Tischen mit Vertretern aus der Wirtschaft, wie Caduff sagt. 

Die Regierung möchte den Auftrag nicht überwiesen haben, da aktuell mit dem «Kantonalen Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gemäss Art. 26 KJFG» bereits konkreten Massnahmen beschlossenen wurden. Weiter prüft die Regierung die Auswirkungen der Pandemie auf die gesamte Bevölkerung laufend und ergreift, abhängig von der Entwicklung der Pandemie, die notwendigen Massnahmen.

In der Abstimmung spricht sich das Parlament mit 69:32 Stimmen bei 0 Enthaltungen gegen die Überweisung aus.

Und weiter gehts

Nach der Mittagspause behandelt das Bündner Kantonsparlament einen Auftrag von Grossrätin Vera Stiffler (FDP, Chur) betreffend Tourismusstrategie Graubünden. 

Darin fordert die Hälfte des Parlaments die Regierung auf, zeitnah und gemeinsam mit heterogenen, touristischen Akteuren im Kanton eine zeitgemässe und der Situation angepasste Tourismusstrategie für die Zeit nach der Pandemie zu erarbeiten. Touristische Visionen, strategische Ausrichtung mit Entwicklungszielen und klare Aufgaben- und Rollenteilung, hinterlegt mit einem Finanz- und Zeitplan, sind die Eckpunkte des Auftrags. Stiffler und die Mitunterzeichnenden fordern von der Regierung eine Tourismusstrategie mit einer ganzheitlichen, korrelierenden Betrachtungsweise folgender Tätigkeitsfelder: Angebots-/Produktentwicklung, Nachfrage-Stimulanz, Tourismusförderung und Strukturen. 

 

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag etwas abzuändern: Die Regierung erarbeitet eine Tourismusstrategie Graubünden als Orientierungsrahmen für die Akteure im Tourismus, wobei die inhaltliche Gliederung der Regierung überlassen bleibt. Grossrätin Stiffler ist mit der Anpassung einverstanden. Dies zur Freude von Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte, Morissen). «Die Regierung will die Strategie nicht im stillen Kämmerlein entwickeln. Es ist zwingend, dass die touristischen Akteure in die Erarbeitung der Strategie involviert werden», so Caduff. «Sie müssen die Strategie ja letztlich auch umsetzen.» Betreffend der Finanzierung will Caduff den Rahmen möglichst offen lassen. Und als zeitlichen Rahmen für den Start nennt Caduff den folgenden Winter, «sofern die pandemische Lage sich nicht verschlimmert.»

Der Auftrag wird mit 85:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der abgeänderten Form an die Regierung überwiesen.

SYMBOLBILD ARCHIV

«An Guata»

Nach einem thematisch vielfältigen Vormittag entlässt Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) die Bündner Grossrätinnen und Grossräte in die Mittagspause.

Die Session wird um 14 Uhr fortgesetzt. Auch wir verabschieden uns bis dahin und wünschen «An Guata!».

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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